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Kannenbäckerland-Kurier Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Ausgabe 12/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Ortsgemeinde Hillscheid: Bericht über die Gemeinderatssitzung am 14.03.2024  

Im ersten Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ des öffentlichen Teils wurden Anfragen zu Protokoll gegeben, diese werden dem Einwohner schriftlich beantwortet.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde durch den Gemeinderat einstimmig dem vorgestellten Entwurf der neuen Küche in der Melchiades-Best-Schule Hillscheid des Planungsbüros Becker, 57629 Steinebach, zugestimmt. Die Mehrkosten in Höhe von ca. 88.200,00 € sind im Haushalt 2024 überplanmäßig bereit zu stellen.

Die kommunalaufsichtliche Verfügung zum Haushalt der Ortsgemeinde Hillscheid ist eine wichtige Angelegenheit im Sinne von § 33 GemO (Unterrichtungs- und Kontrollrechte des Gemeinderats), über die der Gemeinderat durch den Ortsbürgermeister in geeigneter Weise zu unterrichten ist. Das Schreiben der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zum Haushalt 2024 der Ortsgemeinde Hillscheid vom 26.02.2024 wurde durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen und kann jederzeit im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.

Bei dem Tagesordnungspunkt 4 „Schulentwicklung“ ging es darum, welche Schlussfolgerungen für die Melchiades-Best-Schule gezogen werden. Die Firma Schlösser, Schuhen und Froitzheim haben alle Schulen im Westerwaldkreis im Lichte der ab dem Schuljahr 2026/2027 kommenden Ganztagsbetreuung untersucht. Unmittelbare Handlungsempfehlungen werden keine ausgesprochen. So wurde einstimmig beschlossen, dass die nach dem GaFöG zur Verfügung gestellten Mittel (Basismittel), die für die notwendigen Baumaßnahmen in der Stadt Höhr-Grenzhausen/Ortsgemeinde Hillscheid nicht benötigt werden, der Verbandsgemeinde als Schulträger zur Verfügung gestellt werden. Hintergrund ist, dass sowohl in der Stadt Höhr-Grenzhausen als auch in der Ortsgemeinde Hillscheid voraussichtlich nur geringe bauliche Maßnahmen anstehen, während in Hilgert große Baumaßnahmen erforderlich werden. Insoweit ist der Vorschlag auch als eine Willensbekundung nach § 67 VII GemO zu verstehen, wonach die Verbandsgemeinde eine Ausgleichsfunktion erfüllt und es zu einem wirtschaftlichen Ausgleich unter den Ortsgemeinden kommt. Denn die Ausgaben für die Sonnenfeld-Grundschule in Hilgert werden vollumfänglich über eine Sonderumlage durch die Ortsgemeinden Hilgert und Kammerforst getragen.

Die Ortsgemeinde Hillscheid beabsichtigt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für den Bereich „Wiesenstraße-Kirmesplatz“ Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes ist im nachfolgend abgedruckten Plan schwarz markiert.

Die Art der baulichen Nutzung soll grundsätzlich als Allgemeines Wohngebiet (WA) erfolgen. Weiterhin ist vorgesehen öffentliche Flächen (Gemeinbedarfsflächen) auszuweisen.

Der Gemeinderat leitete mit den nachfolgenden Beschlüssen. „Aufstellung des Bebauungsplanes“ und „Erlass einer Satzung zur Ausübung von besonderem Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)“ das Bebauungsplanverfahren ein.

Dem Antrag der Schachfreunde Hillscheid e. V. bzgl. einer finanziellen Unterstützung für die Veranstaltung der Rheinland-Pfalz Meisterschaften 2024, wurde dahingehend zugestimmt, nur dann ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € zu gewähren, wenn tatsächlich alle auf dem Antrag aufgeführten Veranstaltungen stattfinden. Falls dies nicht der Fall ist, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt.

Tagesordnungspunkt 8 befasste sich mit den Miet- und Nebenkostenzahlungen für das Dorfcafé in der alten Schule. Der symbolische Mietzins in Höhe von 1,00 € / Monat, sowie die Kostenübernahme der Nebenkosten durch die Ortsgemeinde Hillscheid bleiben weiterhin bestehen bis zum 31. März 2025, anschließend wird neu darüber beschlossen.

Informationen zur Sitzung können im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.

Dr. Andreas Rath
Ortsbürgermeister