Zulässiger Grabschmuck auf Rasen- und Urnenrasengrabstätten
Gemäß § 16 Abs. 6 sowie § 19 Abs. 7 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Hilgert weisen wir darauf hin, dass auf den Rasen- und Urnenrasengrabstätten in der Zeit vom 01.04.2025 bis 30.10.2025 nur das Abstellen von einer Pflanzschale (max. Durchmesser von 25 cm) auf der Grabplatte zulässig ist.
Die zusätzlich in den Wintermonaten abgestellten Grablichter müssen bis zum 31.03.2025 abgeräumt werden.
Weiterer abgelegter Grabschmuck wir ersatzlos von den Gemeindearbeitern entfernt.
Wir bitten um Beachtung.