Bauleitplanung der Stadt Höhr-Grenzhausen
Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Ferbachtal-Am Grübchen, Teilbebauungsplan IV, Teil A“
Der Stadtrat der Stadt Höhr-Grenzhausen hat in seiner Sitzung am 13.02.2023 nachfolgenden Beschluss gefasst:
„Der Stadtrat beschließt den rechtskräftigen Bebauungsplan Ferbachtal-Am Grübchen, Teilbebauungsplan IV, Teil A gemäß § 1 Abs. 8 BauGB aufzuheben.
Die genaue Abgrenzung entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes und ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt das erforderliche Bauleitplanverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Ferbachtal-Am Grübchen, Teilbebauungsplan IV, Teil A durchzuführen.
Diese Bekanntmachung wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBI. I S. 4147) geändert worden ist, ortsüblich bekannt gemacht.