Bauleitplanung der Stadt Höhr-Grenzhausen
2. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Hähnchen“ gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Wiederholung der Offenlage vom 27.02.2025 (siehe Hinweis)
Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Höhr-Grenzhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.02.2025 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Hähnchen“ gemäß 13 BauGB beschlossen.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf – bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung zur- Einsichtnahme aus.
Interessierte Bürger können den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Auf dem Hähnchen“ bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, Zimmer 303, 3. OG, während den Dienstzeiten
von Montag, den 05.05.2025 bis einschließlich Mittwoch, den 04.06.2025
| Montag bis Freitag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| Montag | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch, Donnerstag | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
einsehen und weitere Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erhalten. Anregungen können in dieser Zeit vorgebracht werden.
Das Plangebiet des Bebauungsplans ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan.
Darüber hinaus werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt.
Man gelangt zu den Planunterlagen über die Homepage:
https://www.hoehr-grenzhausen.de/buergerportal/uebersicht-bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/
Ferner können während der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Stellungnahmen zu dem Planentwurf, d.h. zu sämtlichen ausliegenden Unterlagen, schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z. B. E-Mail an thomas.lind@hoehr-grenzhausen.de) abgegeben werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Höhr-Grenzhausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Diese Bekanntmachung wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 20.12.2023 I Nr. 394 öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Die Bekanntmachung im Kannenbäckerlandkurier Nr. 9, Jahrgang 59, vom 27.02.2025 wird aufgrund eines Formfehlers aufgehoben.