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Kannenbäckerland-Kurier Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Ausgabe 19/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hillscheid zur Aufstellung des Bebauungsplanes Dorfmitte im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Hillscheid hat in seiner Sitzung am 08.03.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht enthalten.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem unmaßstäblichen beigefügten Lageplan.

Der Bebauungsplanentwurf mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung liegt gemäß § 13 a BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, den 22.05.2023 bis einschließlich Mittwoch, den 21.06.2023

Montag bis Freitag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

Montag

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch, Donnerstag

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, Zimmer 306, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Darüber hinaus werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt.

Man gelangt zu den Planunterlagen über die Homepage: https://www.hoehr-grenzhausen.de/buergerportal/uebersicht-bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/

Aufgrund der Novelle des BauGB von Mai 2017 muss es über das GeoPortal.rlp eine Verlinkung auf die Homepage der Verbandsgemeinde zu den dort hinterlegten Planunterlagen geben. Diese finden Sie hier: http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20938

Dort ist der Geltungsbereich der Offenlage auch durch einen Umring dargestellt.

Inhaltlich sind beide Veröffentlichungen identisch.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hillscheid, den 08.05.2023
Dr. Andreas Rath
Ortsbürgermeister