Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hillscheid zur Aufstellung des Bebauungsplanes Dorfmitte im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Hillscheid hat in seiner Sitzung am 08.03.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht enthalten.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem unmaßstäblichen beigefügten Lageplan.
Der Bebauungsplanentwurf mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung liegt gemäß § 13 a BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, den 22.05.2023 bis einschließlich Mittwoch, den 21.06.2023
| Montag bis Freitag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| und | |
| Montag | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch, Donnerstag | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, Zimmer 306, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Darüber hinaus werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt.
Man gelangt zu den Planunterlagen über die Homepage: https://www.hoehr-grenzhausen.de/buergerportal/uebersicht-bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/
Aufgrund der Novelle des BauGB von Mai 2017 muss es über das GeoPortal.rlp eine Verlinkung auf die Homepage der Verbandsgemeinde zu den dort hinterlegten Planunterlagen geben. Diese finden Sie hier: http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20938
Dort ist der Geltungsbereich der Offenlage auch durch einen Umring dargestellt.
Inhaltlich sind beide Veröffentlichungen identisch.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.