Die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates umfasste zehn Tagesordnungspunkte.
Zu TOP 1 lag die Antragsänderung Bündnis 90/Die Grünen zur Übernahme von Baumscheiben-Patenschaften durch Bürger/innen der Stadt Höhr-Grenzhausen vor. Darin wird vorgeschlagen, dass die Pflanzbereiche unterhalb der Bäume im Stadtgebiet von interessierten Bürgerinnen und Bürgern insektenfreundlich bepflanzt und gepflegt werden. Mit einstimmigem Ergebnis stimmten die Ratsmitglieder dem Antrag zu.
Die Erschließungsstraßen Am Limes, Am Hinterfeld, Schützenstraße im Neubaugebiet „Vallendarer Törchen“ wurden erstmalig hergestellt und sind fertiggestellt, ebenso der öffentliche Parkplatz entlang der Straße „Am Limes“. Diese sind gemäß § 36 Landesstraßengesetz dem öffentlichen Verkehr zu widmen, die Widmung wurde in mehrheitlicher Abstimmung durch die Mitglieder des Stadtrates beschlossen. Um die Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen ging es im nächsten Tagesordnungspunkt. Die Verschonungssatzung A regelt, welche Grundstücke innerhalb der Abrechnungseinheit I für einen bestimmten Zeitraum von der Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen verschont werden. Aktuell werden durch die Satzung Grundstücke der Straße „Am Vallendarer Törchen“ sowie Teile des ehemaligen Sanierungsgebietes Stadtteil Höhr verschont. Die Grundstücke, die an den Straßen „Am Limes“, „Am Hinterfeld“ und „Schützenstraße“ im Neubaugebiet Vallendarer Törchen anliegen, wurden im November 2024 zu Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag herangezogen und werden im Laufe des Jahres 2026 die endgültige Abrechnung erhalten. Da die Straßen inzwischen fertiggestellt sind, ist über deren Verschonung zu beraten. Die Verschonungsdauer darf nach § 10a Abs. 6 Kommunalabgabengesetz maximal 20 Jahre betragen. Aufgrund der zu erwartenden Höhe der Erschließungsbeiträge sprechen sich die Ratsmitglieder einstimmig dafür aus, den betroffenen Grundstücken die maximale Verschonungsdauer zu gewähren.
Zu TOP 5 folgte die mehrheitliche Zustimmung für den Verkauf der notwendigen Grundstücksflächen für den Bau eines Pumpwerkes an die Verbandsgemeindewerke. Als Kaufpreis wird der Bodenrichtwert (1,85 € /qm) zuzüglich einer von einem zertifizierten Waldbewerter ermittelten Entschädigung festgelegt. Für die rund 1.100 qm Grundstücksfläche ergibt sich demnach ein Verkaufspreis in Höhe von 2.035, -- Euro, die Entschädigung für den Wald muss noch ermittelt werden (voraussichtlich 2.000, -- € bis 3.000, -- €). Die Mitglieder des Stadtrates stimmten dem Grundstücksverkauf für den Bau eines Pumpwerkes mit Energiezentrale sowie der Eintragung von Dienstbarkeiten für die notwendigen Geh-, Fahr- und Leitungsrechte im Grundbuch in mehrheitlicher Abstimmung zu.
Die Künstler Alexandra Kansy und Imran Dogan präsentierten die Entstehung der Skulptur „Freundeskreis“, die in gemeinschaftlicher Arbeit mit Kindern und Senioren im Rahmen des Projektes „Demokratie leben“ erstellt wurde.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 GemO: Im ersten nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt der Sitzung ging es um eine Entscheidung in einer Testamentsangelegenheit. Weiterhin folgte eine Sachstandsmitteilung zur Sanierung des Daches der Goethe Grundschule. Alle weiteren Informationen zur öffentlichen Sitzung können im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.