In letzter Zeit haben wir leider feststellen müssen, dass sich nicht jeder an die Satzung hält und dadurch zu viel Grabschmuck auf den Rasen- bzw. Urnenrasengrabstätten abgelegt wird.
Wir möchten Sie daher freundlichst an die Satzung erinnern und bitten, den Grabschmuck dementsprechend zu reduzieren.
Nachfolgend Auszüge aus der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesens der Stadt Höhr-Grenzhausen:
Als Grabschmuck sind Schnittblumen oder eine Pflanzschale auf der Hinweistafel zulässig.
Es ist nur ein Grabschmuck (Grablicht oder Schnittblumen / kleine Pflanzschale) auf der Grabplatte zulässig. Nur so ist die Durchführung der Grabfeldpflege (Mähen des Rasens zwischen den Grabplatten) durch die Friedhofsmitarbeiter gewährleistet. Zusätzlich abgelegter Grabschmuck wird von den Friedhofsmitarbeitern abgeräumt und nach einer Frist von 4 Wochen entsorgt.
Daher wird zu viel abgestellter Grabschmuck nach dem 01.07.2025 ersatzlos von den Mitarbeitern des städtischen Bauhofs entfernt.
Wir bitten um Beachtung.