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Kannenbäckerland-Kurier Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Ausgabe 25/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „Scheidberg, 7. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) gemäß § 13 a i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Höhr-Grenzhausen hat in seiner Sitzung am 03.06.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Scheidberg, 7. Änderung“ gemäß § 13 a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Ziel der Planung ist es, Baurecht für die Erweiterung eines Einzelhandelsbetriebs in der Stadt Höhr-Grenzhausen zu schaffen

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht enthalten.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem unmassstäblichen beigefügten Lageplan.

Der Bebauungsplanentwurf mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung liegt gemäß § 13 a BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

von Freitag, den 28.06.2024 bis einschließlich

Montag, den 29.07.2024

Montag bis Freitag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

Montag

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch, Donnerstag

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, Zimmer 306, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Darüber hinaus werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt.

Man gelangt zu den Planunterlagen über die Homepage:

https://www.hoehr-grenzhausen.de/buergerportal/uebersicht-bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/

Aufgrund der Novelle des BauGB von Mai 2017 muss es über das GeoPortal.rlp eine Verlinkung auf die Homepage der Verbandsgemeinde zu den dort hinterlegten Planunterlagen geben. Diese finden Sie hier: http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20938

Dort ist der Geltungsbereich der Offenlage auch durch einen Umring dargestellt.

Inhaltlich sind beide Veröffentlichungen identisch.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Höhr-Grenzhausen, den 06.06.2024
gez. Michael Thiesen
Stadtbürgermeister