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Kannenbäckerland-Kurier Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Ausgabe 27/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht aus der Sitzung des Stadtrates der Stadt Höhr-Grenzhausen vom 16.06.2025

Die nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates umfasste fünfzehn Tagesordnungspunkte, davon vier im nichtöffentlichen Teil.

Im ersten nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt erfolgte die Sachstandsmitteilung zur Einleitung eines Vergabeverfahrens zum Austausch der Fenster im Gebäude der Polizeiwache in Höhr-Grenzhausen. Dieser Punkt wurde daraufhin im öffentlichen Teil mit einstimmiger Zustimmung von der Tagesordnung abgesetzt.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung folgten zu TOP 2 und TOP 3 die jeweiligen Zustimmungen in einer Grundstücks- sowie in einer Personalangelegenheit. Anschließend erteilten die Ratsmitglieder im öffentlichen Tagesordnungspunkt 5 den Auftrag zum Erwerb eines neuen Unimog für den städtischen Bauhof der Firma KBM, Andernach. Der Kaufpreis beträgt 208.677,97 € brutto.

Unter TOP 6 und TOP 7 ging es um die Bauleitplanung in der Stadt Höhr-Grenzhausen. Zunächst wurde die Verwaltung im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Vallendarer Törchen beauftragt, die textlichen Festsetzungen unter Punkt 1.3 (Anpassung Gebäudelängen) und 1.4 (Verbot von Anlagen für Parken im Vorgartenbereich) entsprechend anzupassen, um einer städtebaulichen Fehlentwicklung entgegenzuwirken. Die Änderung ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Anschließend folgte der Beschluss über Anregungen im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Mitte Höhr“ gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch. Da keine Anregungen im Rahmen des Verfahrens eingegangen sind, wurde der vorliegende Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Planzeichnung, als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Mit der Bekanntmachung tritt der Bauungsplan in Kraft.

In vielen Gemeinden gibt es Satzungen, Richtlinien oder Betreuungsordnungen, welche Regeln und Vorgaben für den Besuch einer Betreuenden Grundschule regeln. In allen Gemeinden der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen, so auch in der Stadt, soll nun ebenfalls eine identische Version der Betreuungsordnung für alle Schulträger gelten. Demnach wurde für die Grundschule Goethe Schule in Höhr-Grenzhausen eine Betreuungsordnung für das Betreuungsangebot beschlossen. Diese gilt ab dem Schuljahr 2025/26.

Zu TOP 9 lag ein Antrag auf Mietkostenzuschuss des Kinderschutzbundes für neue Mieträume in der Ferbachstraße 6 in Höhr-Grenzhausen, vor. Um alle Angebote des Vereins in einem Gebäude zu organisieren plant der Kinderschutzbund, in die Räumlichkeiten des ehemaligen „Bienenstocks“ umzuziehen. Seit mehr als 20 Jahren unterstützt die Stadt den Kinderschutzbund OV Höhr-Grenzhausen durch diverse Zuschüsse, unter anderem auch für die aktuell noch genutzten Räumlichkeiten. Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen, den Deutschen Kinderschutzbund OV Höhr-Grenzhausen mit einem monatlichen Mietzuschuss in Höhe von 600,00 Euro, zu unterstützen. Die im Haushaltsjahr 2025 benötigen Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt. Die jährlichen Mittel in Höhe von 7.200,00 Euro sind in den fortlaufenden Haushaltsjahren in den Haushalt einzuplanen.

Thema des nächsten Punktes auf der Tagesordnung war die Förderung junger Keramiker gemäß den Richtlinien der Stadt Höhr-Grenzhausen. Damit wird das Ziel verfolgt, junge Menschen dabei zu unterstützen, eine Existenz in der Keramik zu finden. Der Stadtrat beschloss, für die Werkstattgründung von Frau Carolin Piechotta ein Zuschuss in Höhe von maximal 1.200,-- Euro zu gewähren. Frau Piechotta wird ab Juli 2025 in der „Keramikgruppe Grenzhausen“ als weiteres Mitglied der Ateliergemeinschaft einen Werkstattraum beziehen.

Die Annahme einer Spende wurde zu TOP 11 beschlossen. Für die geplante Errichtung eines Spielplatzgroßgerätes für die Außenanlage der städtischen Kindertagesstätte „Pusteblume“ lag das großzügige Angebot der Else Schütz Stiftung gGmbh vor, die Spielkombination der Firma ABC-Team einschließlich Montage im Rahmen einer Sachspende im Wert von ca. 50.000,-- Euro (inkl. MWSt) zur Verfügung zu stellen. Die Herstellung der baulichen Voraussetzungen für die fachgerechte Installation und die Übernahme der Wartung erfolgen durch die Stadt Höhr-Grenzhausen.

Abschließend erfolgte die Zustimmung des Stadtrates zur Änderung des Gesellschaftsvertrages sowie der Geschäftsordnung als Maßnahme zur Entbürokratisierung im Vergaberecht der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kannenbäckerstadt mbH. Allen Tagesordnungspunkten der öffentlichen Sitzung stimmte der Stadtrat mit einstimmigem Abstimmungsergebnis zu. Alle Informationen zur öffentlichen Sitzung können im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.