Die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates umfasste neun Tagesordnungspunkte.
Zu TOP 1 ging es um die Bauleitplanung der Stadt Höhr-Grenzhausen; Beschluss über Anregungen gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Limes. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Über die vorgebrachten Anregungen hat der Ausschuss (vorberatend) bzw. der Stadtrat (beschließend) im Rahmen der Ermessensabwägung entschieden. Daraufhin wurde der vorliegende Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen gemäß § 10 BauGB, mehrheitlich als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, das Ergebnis der Prüfung der Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
Der Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Ferbachtal - Am Grübchen - Teilbebauungsplan I im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt Höhr-Grenzhausen war Thema des nächsten Beratungspunktes. Der aktuelle Bebauungsplan „Ferbachtal – Am Grübchen, Teilbebauungsplan I (TB I)“ stammt aus dem Jahr 2005. Die dort getroffenen Festsetzungen entsprechen nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Anforderungen und bergen das Risiko einer Fehlentwicklung. Im betreffenden Quartier könnte sich eine städtebauliche Entwicklung abzeichnen, die den geordneten Absichten der Stadt Höhr-Grenzhausen widerspricht. Der Stadtrat beschloss mit mehrheitlichem Abstimmungsergebnis die folgenden Änderungen des Bebauungsplanes: 1. Die Art der baulichen Nutzung wird neu festgesetzt. 2. Anpassung von textlichen Festsetzungen. 3. Überarbeitung der überbaubaren Grundstücksflächen. 4. Umwandlungsgenehmigung Forst
Unter Tagesordnungspunkt 3 lag eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Höhr, Flur 50, Flurstück 31, Fröbelstraße 18 vor. Das Grundstück hat eine Größe von 955 m² und ist bereits mit einem Wohnhaus bebaut. Der Bebauungsplan legt hier eine westliche Baugrenze fest, die durch den Bau des geplanten Wohnhauses überschritten wird. In der Vergangenheit wäre eine Realisierung eines solchen Vorhabens nur durch die Änderung des Bebauungsplanes möglich gewesen. Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus zur Wohnraumsicherung wurde der sogenannte „Wohnungsbauturbo“ eingeführt. Nunmehr kann mit Zustimmung (§ 36 a neu BauGB) der Gemeinde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugunsten des Wohnungsbaus erfolgen. Die Mitglieder des Stadtrates stimmten der Errichtung eines zweiten Wohnhauses auf dem o. g. Grundstück gemäß § 36 a i. V. m. § 31 Abs. 3 BauGB mehrheitlich zu.
Im nächsten TOP folgte die Beratung und einstimmige Abstimmung zur Einführung einer Richtlinie der Stadt Höhr-Grenzhausen über die Förderung gestalterischer Maßnahmen an Gebäuden. Förderziel ist die nachhaltige Aufwertung und Verschönerung des Stadtbildes der Stadt Höhr-Grenzhausen. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, die eine sichtbare gestalterische Wirkung auf den öffentlichen Raum entfalten, z. B. Sanierung, Instandsetzung und gestalterische Aufwertung von Außenfassaden, Erneuerung von Fenstern, Sanierung von Hauseingängen und Vordächern. Ausgeschlossen sind Maßnahmen an Dächern. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss in Höhe 10 % der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 2.500 € je förderfähigem Gebäude gewährt. Die Richtlinie tritt zum 01.07.2026 (Maßnahmenbeginn ab dem 01.01.2026) in Kraft, die Förderung stellt eine freiwillige Leistung der Stadt Höhr-Grenzhausen dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Stadt entscheidet über die Förderanträge nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die ausführliche Darstellung der Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen sowie weitere Informationen zur Sitzung können im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 GemO: Im ersten nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt der Sitzung folgte eine Entscheidung in einer Personalangelegenheit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kannenbäckerstadt mbH.