Titel Logo
Kannenbäckerland-Kurier Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Ausgabe 29/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Berichte aus den Sitzungen der Stadt Höhr-Grenzhausen

Weitere Informationen zu den öffentlichen Sitzungen können auch im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2022

Die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Höhr-Grenzhausen umfasste insgesamt sechs Tagesordnungspunkte.

Thema im ersten Tagesordnungspunkt war die Herstellung eines Parkplatzes für Wanderer im Ortsteil Grenzau. Hierfür wurde eine Fläche am „Dicken Baum“ in Grenzau festgelegt. Dabei soll der Bereich, welcher derzeit für die Holzlagerung genutzt wird, geschottert und als Parkplatzfläche ausgewiesen werden. Sollte in Zukunft jedoch weiteres Holz abgefahren werden müssen, ist dies vorrangig hinzunehmen. Der Wanderer-Parkplatz kann dann für diese Maßnahmen vorübergehend gesperrt werden. Nach Abstimmung mit der Kreisverwaltung soll die Zufahrt zu den Parkflächen in Asphaltbauweise hergestellt werden. Die Kosten für die Herstellung des Wanderer-Parkplatzes werden auf 30.000,00 € geschätzt zzgl. eines Vergabespielraums von 15 %. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen einstimmig die Einleitung des Vergabeverfahrens, hierfür sollen somit rund 34.500,00 € zur Verfügung stehen. Der Fehlbetrag in Höhe von max. 4.500,-- Euro wird überplanmäßig bereitgestellt.

Zu TOP 2 lag der Antrag der Sportfreunde Höhr-Grenzhausen e. V. auf Förderung von Baumaßnahmen am Sportpark „Am Flürchen“ vor. Demnach ist der Umbau eines Rasenplatzes (ehemaliger Tennenplatz) in einen Kunstrasenplatz inklusive der Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik geplant. Der Verein geht nach vorliegenden Kostenvoranschlägen von Gesamtkosten in Höhe von 320.000,-- Euro aus. Der Haupt- und Finanzausschuss bewilligte einen Zuschuss in Höhe von 25% der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 30.000,-- Euro, entsprechend den Richtlinien der Stadt-Höhr-Grenzhausen zur Förderung von Baumaßnahmen der Sportvereine vom 15.12.2015. Der Betrag wird im Haushalt der Stadt für das Jahr 2023 etaisiert.

Nach den Mitteilungen und Anfragen folgte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung die Zustimmung für einen Grundstückserwerb der Stadt Höhr-Grenzhausen.

Sitzung des Stadtrates vom 11.07.2022

Die nichtöffentliche/öffentliche Sitzung umfasste elf Tagesordnungspunkte.

Der nichtöffentliche Teil der Sitzung begann mit der Sachstandsmitteilung zur Einleitung eines Vergabeverfahrens nach VOB/A für die Neueinrichtung der Lehrküche der Goethe-Schule. Dazu wurde die Verwaltung im öffentlichen Teil unter TOP 3 der Sitzung mit der Einleitung des Vergabeverfahrens beauftragt. Der wirtschaftlichste Bieter erhält den Auftrag.

In den Tagesordnungspunkten 4 bis 7 ging es um die Bauleitplanung der Stadt Höhr-Grenzhausen. Zunächst erfolgte der Beschluss über die Anregungen der Öffentlichkeit im Rahmen der 9. Änderung des Bebauungsplanes Wohn- und Gewerbegebiet „Auf der Haide“. Hierzu gingen zwei Stellungnahmen ein, gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Über die vorgebrachten Anregungen hat der Bau-, Park- und Friedhofsausschuss vorberatend sowie der Stadtrat abschließend zu entscheiden. Nach ausführlicher Beratung wurden der Bebauungsplan sowie die Festsetzung für die bisherigen Sondergebiete ergänzt und der Gesamtbeschlussvorschlag mit einstimmigem Abstimmungsergebnis verabschiedet.

Nach den Erörterungsgesprächen im Umlegungsverfahren zum Bebauungsplan „Vallendarer Törchen“ haben sich vier Anpassungen ergeben. Dabei handelt es sich um die Verlängerung der Straße im Nordwesten bis an die Grenze des Geltungsbereiches, der Entfall des Fußweges und Zusammenführung der Baugrenzen, die Zulässigkeit von bis zu 4 Wohneinheiten im Übergang zur Bestandsbebauung sowie um eine Begradigung der verkehrlichen Anbindung zur Vereinfachung der Leitungsführung. Daraufhin ist eine erneute Offenlage des Bebauungsplanes „Vallendarer Törchen“ erforderlich. Der Stadtrat stimmte in diesem Beratungspunkt den Änderungen mehrheitlich zu.

Anlass zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Sonnenweg“ ist die Absicht eines Eigentümers, ein neues Gebäude als Ersatz des bestehenden Wohngebäudes zu errichten. Das neue Gebäude soll weiter in Richtung Norden errichtet werden, so dass es aktuell nicht mehr in der überbaubaren Fläche bzw. in der privaten Grünfläche liegen würde. Dies macht die Neuordnung der überbaubaren Flächen und die Neuordnung der Grünflächen im Rahmen der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Sonnenweg“ erforderlich, die die Mitglieder des Stadtrates unter Tagesordnungspunkt 6 in einstimmiger Abstimmung billigten. Anschließend erfolgte die Zustimmung zum entsprechenden Vorentwurf mit Planzeichnung und Begründung zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Sonnenweg“ und die Verwaltung wurde beauftragt, das frühzeitige Bauleitplanverfahren einzuleiten.

Am 31.01.2022 beschloss der Stadtrat, am Zuwendungsverfahren im Programm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ teilzunehmen und einen verbindlichen Antrag auf Teilnahme zu stellen. Der erforderliche finanzielle städtische Eigenanteil in Höhe von rd. 153.666,00 € wird in den Jahren 2022 - 2025 im Haushaltsplan der Stadt Höhr-Grenzhausen bereitgestellt. Der Zuwendungsantrag im Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ der Stadt HöhrGrenzhausen sieht eine Aufteilung der Fördergegenstände auch auf die städtische Tochter WfG Kannenbäckerstadt mbH vor. Dieser Fördergegenstand umfasst den Betrieb des Ladens und ist aufgrund des EU-Beihilferechts notwendig. Der Stadtbürgermeister wird beauftragt die Übertragung der anteiligen Bundesmittel und die anteilige Finanzierung der Stadt mittels eines sog. Weiterleitungsvertrags bzw. -bescheids zusammen mit allen Rechten und Pflichten an die WfG Kannenbäckerstadt mbH schriftlich zu fixieren. Dies erfordert die Beschlussfassung des Stadtrates zu TOP 8. Über die Verwendung der Mittel berichtet die WfG Kannenbäckerstadt mbH mindestens jährlich im Rahmen der Jahresabschlussprüfung sowie im Wirtschaftsplan.

Abschließend erfolgte die Sachstandsmitteilung über die Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Stadt Höhr-Grenzhausen. Das ausführliche Schreiben der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ist im Ratsinformationssystem unter TOP 9 der Sitzung des Stadtrates einsehbar.