Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Sonnenweg Teilbebauungsplan 2, Auf dem Scheinberg, Dammsberg, Vorn in der Kellerstell, Hainchen, Im Gemüsflürchen, Unter dem Geröth, Im Dorf“
Der Stadtrat der Stadt Höhr-Grenzhausen hat in seiner Sitzung am 11.07.2022 nachfolgenden Beschluss gefasst:
Im Rahmen der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Sonnenweg Teilbebauungsplan 2, Auf dem Scheinberg, Dammsberg, Vorn in der Kellerstell, Hainchen, Im Gemüsflürchen, Unter dem Geröth, Im Dorf“ werden die überbaubaren Flächen und privaten Grünflächen auf den Grundstücken Gemarkung Grenzhausen, Flur 16, Flurstücke 417 und 418, neu geordnet.
Der Geltungsbereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Sonnenweg Teilbebauungsplan 2, Auf dem Scheinberg, Dammsberg, Vorn in der Kellerstell, Hainchen, Im Gemüsflürchen, Unter dem Geröth, Im Dorf“ ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Diese Bekanntmachung wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBI. I S. 4147) geändert worden ist, ortsüblich bekannt gemacht.
Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Höhr-Grenzhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.07.2022 die Durchführung der Offenlage der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Sonnenweg Teilbebauungsplan 2, Auf dem Scheinberg, Dammsberg, Vorn in der Kellerstell, Hainchen, Im Gemüsflürchen, Unter dem Geröth, Im Dorf“ beschlossen.
Das Plangebiet des Bebauungsplans ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan.
Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf - bestehend aus Planzeichnung und Begründung zur Einsichtnahme aus.
Interessierte Bürger können den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sonnenweg Teilbebauungsplan 2, Auf dem Scheinberg, Dammsberg, Vorn in der Kellerstell, Hainchen, Im Gemüsflürchen, Unter dem Geröth, Im Dorf“ bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, Zimmer 303, 3. OG, während den Dienstzeiten von Montag, den 25.07.2022 bis einschließlich Mittwoch, den 24.08.2022
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und
Montag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch, Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
einsehen und weitere Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erhalten. Anregungen können in dieser Zeit vorgebracht werden.
Darüber hinaus werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt.
Man gelangt zu den Planunterlagen über die Homepage:
https://www.hoehr-grenzhausen.de/buergerportal/uebersicht-bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/
Aufgrund der Novelle des BauGB von Mai 2017 muss es über das GeoPortal.rlp eine Verlinkung auf die Homepage der Verbandsgemeinde zu den dort hinterlegten Planunterlagen geben. Diese finden Sie hier: http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20938
Dort ist der Geltungsbereich der Offenlage auch durch einen Umring dargestellt.
Inhaltlich sind beide Veröffentlichungen identisch.
Ferner können während der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Stellungnahmen zu dem Planentwurf, d.h. zu sämtlichen ausliegenden Unterlagen, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Höhr-Grenzhausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass diese Änderung des Bebauungsplanes ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert wird.
Diese Bekanntmachung wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) ortsüblich bekannt gemacht.