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Kannenbäckerland-Kurier Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Ausgabe 3/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Gemeinde Hillscheid für das Jahr 2023 vom 16.01.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung am 14.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  8.023.600,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  7.606.200,00 Euro

der Jahresüberschuss auf  —  417.400,00 Euro

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  -246.220,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  54.310,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  966.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  -911.690,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 1.157.910,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0,00 Euro

verzinste Kredite auf  —  0,00 Euro

zusammen auf  —  0,00 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf — 300 v.H.

Grundsteuer B auf —  365 v.H.

Gewerbesteuer auf —  365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund —  24,00 Euro

für den zweiten Hund —  36,00 Euro

für jeden weiteren Hund — 48,00 Euro

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug  — 18.257.439,21 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2022  — 18.582.599,21 Euro

und zum 31.12.2023  — 18.999.999,21 Euro

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz liegen vor, wenn im Einzelfall 500,00 Euro überschritten sind.

§ 7 Weitere Bestimmungen

1. Innerhalb der Teilergebnishaushalte sind die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig. Hiervon ausgenommen sind

1.1.

die Konten der Kontengruppe 50 (Personalaufwendungen) und der Kontengruppe 51 (Versorgungsaufwendungen),

1.2.

die Konten 52200000 bis 52350000 (Aufwendungen für Energie/Wasser/Abwasser/Abfall, Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken, Außenanlagen, Gebäuden und Gebäudeeinrichtungen und Unterhaltung des Infrastrukturvermögens) und das Konto 56411000 (Gebäudeversicherungen),

1.3.

die Konten der Kontengruppe 53 (Bilanzielle Abschreibungen).

Die Konten zu Ziffer 1.1., 1.2. und 1.3. sind über die Teilergebnishaushalte gegenseitig deckungsfähig und bilden jeweils eine eigenständige Bewirtschaftungseinheit.

2. Innerhalb der Teilfinanzhaushalte sind die Ansätze für Auszahlungen gegenseitig deckungsfähig. Hiervon ausgenommen sind

2.1.

die Konten der Kontengruppe 70 (Personalauszahlungen) und der Kontengruppe 71 (Versorgungsauszahlungen),

2.2.

die Konten 72200000 bis 72350000 (Auszahlungen für Energie/Wasser/Abwasser/Abfall, Auszahlungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken, Außenanlagen, Gebäuden und Gebäudeeinrichtungen und Unterhaltung des Infrastrukturvermögens) ) und das Konto 76411000 (Gebäudeversicherungen).

Die Konten zu Ziffer 2.1. und 2.2. sind über die Teilfinanzhaushalte hinweg gegenseitig deckungsfähig und bilden jeweils eine eigenständige Bewirtschaftungseinheit.

3. Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind, über die Teilhaushalte hinweg, gegenseitig deckungsfähig.

4. Die Wertgrenze der Zuständigkeit des Bürgermeisters für die Niederschlagung und Erlass von gemeindlichen Forderungen gemäß § 4 Abs. 3 Ziffer 7. der Hauptsatzung der Gemeinde Hillscheid in der Fassung vom 02.06.2016 wird auf 250,00 Euro im Einzelfall festgesetzt.

Hillscheid, 16.01.2023 — ( Dr. Andreas Rath )
Gemeinde Hillscheid — Ortsbürgermeister

Hinweis:

1.

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hillscheid für das Jahr 2023 hat die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde am 12.01.2023 keine Bedenken erhoben.

2.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

von Freitag, 20.01.2023 bis einschließlich Montag, 30.01.2023

(= 7 volle Werktage) während den Dienststunden im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung in Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 48, Zimmer-Nr. 113, öffentlich aus.

3.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 GemO).

Hillscheid, 19.01.2023 — ( Dr. Andreas Rath )
gez. Unterschrift
Gemeinde Hillscheid — Ortsbürgermeister