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Kannenbäckerland-Kurier Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Ausgabe 30/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Vergabe der gemeindeeigenen Baugrundstücke im Neubaugebiet „Kirchhahn“

Die Ortsgemeinde Hilgert vermarktet 17 Baugrundstücke im Neubaugebiet „Kirchhahn“. Die angebotenen Grundstücke sind im beigefügten Lageplan mit einem blauen oder roten X gekennzeichnet.

Kaufpreis:

Der Kaufpreis variiert je nach Lage des Grundstücks:

Die gemeindeeigenen Grundstücke Pfeifenbäckerring 1, 5, 7 und 11 (blaues X): 160,00 €/m² (zzgl. Erschließungskosten in Höhe von ca. 82 €/m2).

Die übrigen gemeindeeigenen Grundstücke am Pfeifenbäckerring (rotes X): 170,00€/m² (zzgl. Erschließungskosten in Höhe von ca. 82 €/m2).

Vergabe der Grundstücke:

Die Vergabe der Bauplätze wird in einem Losverfahren durchgeführt.

Zugelassen zum Losverfahren werden einheimische und auswärtige Bewerber.

Von den 17 Bauplätzen werden 11 an einheimische und 6 an auswärtige Bewerber vergeben.

Als einheimisch gilt, wer in Hilgert geboren ist oder bis zum 18. Lebensjahr in Hilgert gewohnt hat und wieder ansässig werden möchte. Wer seinen aktuellen Hauptwohnsitz in Hilgert hat gilt ebenfalls als einheimisch.

Die Bauplätze werden nur für selbst genutztes Wohneigentum abgegeben.

Doppelbewerbungen von Lebensgemeinschaften und Ehepartnern sind unzulässig. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstücks aus dem Eigentum der Ortsgemeinde Hilgert besteht nicht.

Bebaubarkeit der Grundstücke:

Der Bebauungsplan „Kirchhahn“ ist unter nachfolgendem Link einsehbar:

(Link ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde abrufbar)

Bebauungsverpflichtung und Weiterveräußerungsverbot:

Jeder Erwerber eines Wohnbaugrundstücks der Ortsgemeinde Hilgert verpflichtet sich auf dem Grundstück innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach bautechnischer Fertigstellung der Erschließungsstraße mit den Baumaßnahmen für ein Wohngebäude zu beginnen und mindestens das Fundament herzustellen. Spätestens 5 Jahre nach bautechnischer Fertigstellung der Erschließungsstraße muss das Wohngebäude bezugsfertig erstellt sein. Des Weiteren gilt ein Weiterveräußerungsverbot von 5 Jahren ab Bezugsfertigkeit des Wohngebäudes.

Bewerbung:

Füllen Sie den beigefügten Bewerbungsbogen aus und reichen diesen bis spätestens zum 24.08.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen, Herrn Rico Brenner (rico.brenner@hoehr-grenzhausen.de) ein. Die nicht innerhalb der Frist eingereichten Bewerbungsbögen werden nicht in das weitere Losverfahren einbezogen.

Weitere Informationen zur Vergabe der Baugrundstücke erhalten Sie nach Ablauf des durchgeführten Losverfahrens.

Ansprechpartner für die Grundstücksvergabe

Rico Brenner

Tel.: 02624/104-204

E-Mail: rico.brenner@hoehr-grenzhausen.de

Ansprechpartner für baurechtliche Fragen

Mark Heinzberger

Tel.: 02624/104-216

E-Mail: mark.heinzberger@hoehr-grenzhausen.de

Thomas Lind

Tel.: 02624/104-203

E-Mail: thomas.lind@hoehr-grenzhausen.de