Am Donnerstag, den 13. August 2026 - 17.30 Uhr - findet im Bürgerhaus in Hilgert die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Hilgert statt.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Wahl des Jagdvorstandes |
| 2. | Jagdpachtvertrag |
| 3. | Anfragen und Mitteilungen |
Geladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, deren bejagbaren Grundstücke in der Gemarkung Hilgert liegen. Bejagbare Grundstücke sind die Eigentumsflächen, die außerhalb des Ortsberinges liegen, weder bebaut noch eingezäunt sind.
Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch eine andere, mit schriftlicher Vollmacht versehenen volljährigen Person vertreten lassen. Besonders zu beachten ist dies, wenn bei Eheleuten das Grundeigentum nur auf einen Ehepartner eingetragen oder von den Eltern an Erbfolger zwar weitergegeben, aber im Grundbuch noch nicht umgeschrieben ist.