Die Kinder der Stadt Höhr-Grenzhausen, die ab dem Schuljahr 2023/2024 schulpflichtig werden, sind in der Zeit vom
26.09.-29.09.2022
im Sekretariat der Goethe-Schule -Grundschule- anzumelden.
Der genaue Anmeldetermin wird den Sorgeberechtigten durch die Schulleitung schriftlich mitgeteilt.
| - | Alle Kinder, die bis 31. August 2023 ihren sechsten Geburtstag haben, müssen angemeldet werden. |
| - | Kinder, die ihren sechsten Geburtstag nach dem 31.08.2023 haben, können erst im Februar 2023 angemeldet werden. |
Eltern der s.g. Kannkinder setzen sich mit den Kindergärten in Verbindung und melden im Februar ihr Kind an. Vorgesehener Termin ist der Donnerstag, 09.02.2023.
Über die Aufnahme von vorzeitig zum Schulbesuch angemeldeten Kindern entscheidet die Schulleitung im Benehmen mit dem Schularzt und nach Absprache mit dem Kindergarten.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
Außerdem ist bei der Anmeldung eine Bescheinigung des Kindergartens über den regelmäßigen Besuch der Einrichtung vorzulegen und den Impfausweis.
Die Eltern unterrichten die Schulleitung über eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des Kindes. Eltern können ein beeinträchtigtes Kind auch unmittelbar bei der zuständigen Sonderschule anmelden.
Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt auch dann an der zuständigen Grundschule oder an der zuständigen Sonderschule, wenn ein Kind auf Wunsch der Eltern eine Schwerpunktschule für Integration besuchen soll.
Eltern, die keine schriftliche Benachrichtigung erhalten, melden ihr Kind am
Freitag, den 30.09.2022 von 09.00 - 11.00 Uhr in der Schule an.
Goethe-Schule
-Grundschule-
Schulstr. 9
56203 Höhr-Grenzhausen