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Kannenbäckerland-Kurier Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Ausgabe 37/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht aus der gemeinsamen öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

und des Bau-, Planungs- und Liegenschaftsausschusses Hilgert am 07.09.2022

In der Einwohnerfragestunde gab es keine Wortmeldungen.

Anschließend war die Erhöhung der Grundsteuern A und B, sowie der Gewerbesteuer auf der Tagesordnung. Da die Landesregierung die Nivellierungssätze angehoben hat, muss der Gemeinderat entscheiden, wie er zukünftig seine Hebesätze in Hilgert anpasst. Der HFA konnte sich hier zu keiner einheitlichen Regelung entscheiden. Das Thema muss final auf der Gemeinderatssitzung im Oktober entschieden werden.

Unter TOP 3 ging es um eine Änderung der Hauptsatzung. Hier wurde der Empfehlung der Verwaltung einstimmig gefolgt, die Grenzen für die Entscheidungen des Ausschusses und des Ortsbürgermeisters im Rahmen des Haushaltsplanes zu erhöhen.

Eine Buche an der Ecke Rundwanderweg/Bergstraße ist leider abgängig. Die Ausschüsse haben entschieden, diese Buche komplett vom Forst entfernen zu lassen (Kosten: ca. € 300,--).

Anschließend unter TOP 5 ging es um den Brennholzverkauf 2023. Die Ausschüsse empfehlen dem Gemeinderat die Erhöhung des Preises für gerücktes Brennholz (Buche lang am Weg) auf € 45,00 je Raummeter und sonstiges Laubholz (Eiche etc.) auf 43,00 €/Raummeter.

Bzgl. des Neubaugebietes entschied der Ausschuss das Umlegungsverfahren aufgrund des §46 des Baugesetzbuches anzuordnen und die Umlegungsbefugnis auf den Umlegungsausschuss zu übertragen. Außerdem beschloss er im Rahmen des Umlegungsverfahrens Abfindungsansprüche anderer Beteiligter zu übernehmen.

Unter Tagesordnungspunkt 8 beriet der Bauausschuss über die, im frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß §3 Abs.1 BauGB zum Bebauungsplan Kirchhahn von den Trägern der öffentlichen Belange und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen und Bedenken. Eine schwierige Entscheidung muss insbesondere hinsichtlich der aus der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen und Bedenken zu der verkehrsmäßigen Erschließung des Neubaugebietes getroffen werden. Hier steht seitens der Anlieger der Straße Schlafheckelchen und Nordstraße die Befürchtung im Raum, dass die Straßen durch den zusätzlichen Verkehr überlastet und zukünftig eine nicht zumutbare Beeinträchtigung und Gefährdung in den vorhandenen Straßen entsteht. Hier wurde die Ortsgemeinde seitens der Anlieger um eine Überprüfung und Umplanung gebeten. Die Anlieger regen an, dass der Friedhofsweg dauerhaft als öffentliche Zufahrtsstraße zu dem Neubaugebiet ausgewiesen und hergestellt wird. Die Verwaltung hat diesen Vorschlag aufgenommen und die Kosten für den Bau dieser zusätzlichen Erschließungsstraße ermittelt und beitragsrechtlich bewertet. Für den Bau der Straße am Friedhof würden Kosten in Höhe von ca. 250.000 - 300.000 Euro entstehen, die auf die Anlieger nach Erschließungsbeitragssatzung umzulegen wären. In diesem Fall heißt das, dass die rückwärtig an den Friedhofsweg angrenzenden Anlieger der Krugbäckerstraße, die Friedhofsparzelle und die Parzelle des Friedhofsparkplatzes zusätzlich beitragspflichtig werden. Unter Berücksichtigung der baulichen Anforderungen an die Anschlussbereiche an Kreis- und Landesstraße wären nach Beteiligung der unteren Verkehrsbehörde des Westerwaldkreises und dem Straßenbaulastträger der Kreisstraße, stellvertretend durch den Landesbetrieb Mobilität, augenscheinlich erhebliche Umbaumaßnahmen im Bereich der Kreisstraße zu tätigen. Diese Kosten, bedingt durch Anpassungsarbeiten der Kuppenausrundung Richtung Kammerforst und Anlage einer Linksabbiegespur, wären zusätzlich durch die Ortsgemeinde und Anlieger zu tragen und beitragspflichtig umzulegen. In Abwägung der unterschiedlichen Gesichtspunkte, einerseits einem sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit öffentlichen Mitteln, sowie anderseits des von dem Neubaugebiet verursachten zusätzlichen Verkehrs auf der Straße Schlafheckelchen, haben sich alle Fraktionen mündlich gegen den Bau einer zusätzlichen Erschließungsstraße über den Friedhofsweg ausgesprochen.

Eine abschließende Entscheidung findet in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 5.10.2022 statt.

Weitere Bauanträge lagen nicht vor, daher konnte TOP 9 entfallen.

Unter TOP 10 wurde ein Antrag der CDU-Fraktion besprochen, der generell positiv von den Fraktionen aufgenommen wurde. Hierbei soll eine Anschaffung von Balkon-Mini-Solaranlagen mit einer Leistung von 600 Watt seitens der kommunalen Träger bezuschusst werden. Dieser Antrag wurde zwischenzeitlich auch der Verbandsgemeinde übermittelt, da dort momentan eine Bezuschussung von Solaranlagen generell besprochen wird. In den nächsten Ratssitzungen wird das Thema weiterverfolgt.

Unter Punkt Mitteilungen und Anfragen öffentlicher Teil informierte Ortsbürgermeister Schmidt über die Sanierung des Wanderweges zwischen Hauptstraße und Rheinstraße Richtung Bühl, über die Fertigstellung des Rasen-Urnengrabes (hierzu wird noch separat berichtet), über den Stand der Planungen der Flächen-Fotovoltaikanlage im Schehlenbusch und über die stattgefundene Verkehrsschau am 22.08.2022 (auch hierüber wird separat berichtet).