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Kannenbäckerland-Kurier Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Ausgabe 37/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen geht einen weiteren Schritt in Richtung moderne und bürgerfreundliche Verwaltung.

Sie sind gerade umgezogen und möchten Ihren neuen Wohnsitz anmelden? Kein Problem, bei uns können Sie sich ab Mitte September 2024 online, kostenlos und ohne Behördengang anmelden.

Das klingt interessant? Dann erklären wir Ihnen jetzt alles, was Sie für Ihre Online Wohnsitzanmeldung wissen müssen.

Sie brauchen…

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Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion

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eID-Karte (für EU-Bürger*innen und Angehörige aus dem europäischen Wirtschaftsraum)

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Dein Smartphone mit der AusweisApp

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ein behördliches Nutzerkonto

und so funktionierts…

Option 1:

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Um direkt zu dem Verfahren zu gelangen Scannen Sie den QR-Code oder geben

Sie folgenden Link ein :(https://www.wohnsitzanmeldung.de)

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Sie werden dann automatisch durch das Verfahren der Online Anmeldung geführt

Option 2:

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Scannen Sie den QR-Code oder besuchen Sie unsere Website (https://www.hoehr-grenzhausen.de)

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Suchen Sie eine der passenden Dienstleistungen aus:

o Wohnort-Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

o Wohnsitz anmelden

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Klicken Sie auf der rechten Seite „{{gt}} Anmeldung Wohnsitz“

Sie werden dann automatisch durch das Verfahren der Online Anmeldung geführt

Bei der Online-Wohnsitzanmeldung durchlaufen Sie drei Phasen:

Phase 1: Angaben zum neuen Wohnsitz

Phase 2: Nach Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit deiner Online abrufbaren Meldebestätigung.

Der Online-Dienst schickt Sie dann weiter zur AusweisApp, damit dort die Ausweis-Chipdaten aktualisiert werden.

Phase 3: Ein paar Tage später erhalten Sie postalisch für Ihren Personalausweis und Reisepass die Adressaufkleber der Bundesdruckerei GmbH. Bei einer eID-Karte entfällt dieser Schritt.

Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein länderübergreifendes Digitalisierungsprojekt. Es wird gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nach dem "Einer-für-Alle-Prinzip" (EfA) umgesetzt. Grundlage dafür ist das Onlinezugangsgesetz (OZG).