Der Gemeinderat der Gemeinde Hilgert hat in seiner Sitzung am 16.09.2026 folgenden Beschluss gefasst, der aufgrund des § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der jeweils geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird:
1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Hilgert für das Jahr 2023 wird wie folgt festgestellt:
| Bilanz | |
| Aktiva | |
| 1. Anlagevermögen | 8.050.923,58 Euro |
| 2. Umlaufvermögen | 580.868,11 Euro |
| 3. Ausgleichsposten für latente Steuern | 0,00 Euro |
| 4. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.515,93 Euro |
| Bilanzsumme Aktiva | 8.633.307,62 Euro |
| Passiva | |
| 1. Eigenkapital | 5.688.730,20 Euro |
| 2. Sonderposten | 2.355.794,00 Euro |
| 3. Rückstellungen | 97.389,72 Euro |
| 4. Verbindlichkeiten | 491.393,70 Euro |
| 5. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 Euro |
| Bilanzsumme Passiva | 8.633.307,62 Euro |
| Ergebnisrechnung | |
| Erträge | 2.683.793,21 Euro |
| abzüglich Aufwendungen | 2.481.437,48 Euro |
| = Jahresüberschuss | 202.355,73 Euro |
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 202.355,73 Euro ist gemäß § 18 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss 2024 mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
3. Dem Ortsbürgermeister Uwe Schmidt und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Thilo Becker und den ihn vertretenden Beigeordneten, wird für das Jahr 2023 Entlastung erteilt.
Hinweis:
Der Jahresabschluss der Gemeinde Hilgert für das Jahr 2023 liegt gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz im Rathaus der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen, 56203 Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 48, Zimmer-Nr. 113, in der Zeit vom 28.09.2026 bis einschließlich 06.10.2026 (7 volle Werktage) während den Dienststunden öffentlich aus.