Der Gemeinderat der Gemeinde Hillscheid hat in seiner Sitzung am 23.09.2026 folgenden Beschluss gefasst, der aufgrund des § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der jeweils geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird:
1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Hillscheid für das Jahr 2023 wird wie folgt festgestellt:
Bilanz
Aktiva
1. Anlagevermögen — 17.328.942,60 Euro
2. Umlaufvermögen — 5.732.144,88 Euro
3. Ausgleichsposten für latente Steuern — 0,00 Euro
4. Rechnungsabgrenzungsposten — 1.909,20 Euro
Bilanzsumme Aktiva — 23.062.996,68 Euro
Passiva
1. Eigenkapital — 18.952.114,06 Euro
2. Sonderposten — 3.678.861,00 Euro
3. Rückstellungen — 132.658,90 Euro
4. Verbindlichkeiten — 299.347,72 Euro
5. Rechnungsabgrenzungsposten — 15,00 Euro
Bilanzsumme Passiva — 23.062.996,68 Euro
Ergebnisrechnung
Erträge — 7.966.421,60 Euro
abzüglich Aufwendungen — 8.687.870,10 Euro
= Jahresfehlbetrag — 721.448,50 Euro
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 721.448,50 Euro ist auf das Jahr 2024 vorzutragen und im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
3. Dem Ortsbürgermeister Dr. Andreas Rath und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Thilo Becker und den ihn vertretenden Beigeordneten wird für das Jahr 2023 Entlastung erteilt.
Hinweis:
Der Jahresabschluss der Gemeinde Hillscheid für das Jahr 2023 liegt gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) im Rathaus der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen, 56203 Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 48, Zimmer-Nr. 113,
in der Zeit vom 05.10.2026 bis einschließlich 13.10.2026
(7 volle Werktage) während der Dienststunden öffentlich aus.