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Kannenbäckerland-Kurier Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Ausgabe 41/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Hillscheid hat in seiner Sitzung am 25.09.2024 folgenden Beschluss gefasst, der aufgrund des § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.01.2022 (GVBl. S. 21), öffentlich bekannt gemacht wird:

1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Hillscheid für das Jahr 2022 wird wie folgt festgestellt:

Bilanz

Aktiva

1. Anlagevermögen

2. Umlaufvermögen

3. Ausgleichsposten für latente Steuern

4. Rechnungsabgrenzungsposten

Bilanzsumme Aktiva

Passiva

1. Eigenkapital

2. Sonderposten

3. Rückstellungen

4. Verbindlichkeiten

5. Rechnungsabgrenzungsposten

Bilanzsumme Passiva

Ergebnisrechnung

Erträge

abzüglich Aufwendungen

= Jahresüberschuss

2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.416.123,35 Euro ist auf das Jahr 2023 vorzutragen und im Rahmen des Jahresabschlusses für das Jahr 2023 mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.

3. Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den ihn vertretenden Beigeordneten, wird für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.

Hinweis:

Der Jahresabschluss der Gemeinde Hillscheid für das Jahr 2022 liegt gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) im Rathaus der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen, 56203 Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 48, Zimmer-Nr. 112, in der Zeit vom 10.10.2024 bis einschließlich 18.10.2024 (7 volle Werktage) während der Dienststunden öffentlich aus.

Höhr-Grenzhausen, 26.09.2024
Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Stephan Schnelle, Ortsbürgermeister