Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Mitte Höhr“
Der Stadtrat der Stadt Höhr-Grenzhausen hat in seiner Sitzung am 30.09.2024 nachfolgenden Beschluss gefasst:
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Mitte Höhr“ wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt. Die Textfestsetzung „Garagengeschosse oder ihre Baumasse sind im Sinne des § 21a Abs. 1 BauNVO nicht auf die Zahl der Vollgeschosse oder die Baumasse anzurechnen.“ wird gestrichen und eine Begrenzung der maximalen Gebäudehöhe hinzugefügt.
Die genaue Abgrenzung entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes und ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Diese Bekanntmachung wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBI. I S. 4147) geändert worden ist, ortsüblich bekannt gemacht.