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Kannenbäckerland-Kurier Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Ausgabe 42/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht aus der Sitzung des Stadtrates der Stadt Höhr-Grenzhausen vom 30.09.2024

Die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates umfasste fünfzehn Tagesordnungspunkte, davon drei im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. In den ersten drei Tagesordnungspunkten ging es um die Bauleitplanung in der Stadt Höhr-Grenzhausen. Im Rahmen der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Scheidberg“ erfolgte die einstimmige Zustimmung zum Satzungsbeschluss über den vorliegenden Bebauungsplanentwurf. Im zweiten Tagesordnungspunkt wurde über die vorgebrachten Anregungen im Rahmen des Bebauungsplanes Ferbachtal-Am Grübchen, Teilbebauungsplan IV, Teil A, entschieden und der Aufhebungsbeschluss mit einstimmigem Ergebnis verabschiedet.

Ebenfalls einstimmig erfolgte im nächsten Beratungspunkt der Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Mitte Höhr“. Die Textfestsetzung „Garagengeschosse oder ihre Baumasse sind im Sinne des § 21a Abs. 1 BauNVO nicht auf die Zahl der Vollgeschosse oder die Baumasse anzurechnen“ wurde gestrichen und eine Begrenzung der maximalen Gebäudehöhe hinzugefügt. Zu TOP 4, 1. Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald 2017, sprach sich der Stadtrat mehrheitlich dafür aus, der Planung zur 1. Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald 2017 kritisch gegenüber zu stehen und die Verbandsgemeindeverwaltung und den Verbandgemeinderat darum zu bitten, Gründe herauszuarbeiten, die gegen eine Ausweisung der Flächen als Vorranggebiet Windenergienutzung sprechen. In der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates soll eine gemeinsame, negative Stellungnahme formuliert und beschlossen werden, die der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald vorgelegt wird.

Bereits im Oktober letzten Jahres wurde der Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Töpferstraße 30-32/Bahnhofstraße 17 beschlossen. Nach Festlegung der Bauweise wurden im Sommer 2024 die Förderanträge beim Kreis und beim Land gestellt. Nach Gesprächen mit den zuständigen Fachbehörden wurde nun die Entwurfsplanung entsprechend der Forderungen der zuständigen Stelle der Kreisverwaltung. Diesen Änderungen stimmten die Mitglieder des Stadtrates einstimmig zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bauantrag gemäß der neuen Entwurfsplanung für den Neubau des dreigruppigen Kindergartens zu stellen.

Zu Tagesordnungspunkt 6 hat der Stadtrat für die neue Wahlzeit von 2024 – 2029 einstimmig eine neue Geschäftsordnung beschlossen. Im Anschluss wurde der Jahresabschluss der WfG Kannenbäckerstadt für das Geschäftsjahr 2023 (01.01.2023 - 31.12.2023) in einstimmiger Abstimmung gebilligt. Der Gesellschafterversammlung wurde empfohlen, den Jahresabschluss der WfG Kannenbäckerstadt mbH für das Geschäftsjahr 2023 wie folgt festzustellen:

Bilanz:

Vermögensseite

1.618.974,07 €

Schuldenseite

1.618.974,07 €

Erfolgsrechnung:

Ertrag

372.410,04 €

abzüglich Aufwand

383.823,51 €

Jahresfehlbetrag

-11.413,47 €

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -11.413,47 ist auf neue Rechnung vorzutragen. Es folgte unter TOP 8 die Entlastung der Geschäftsführung und zu TOP 9 die Entlastung des Aufsichtsrates der WfG Kannenbäckerstadt mbH für das Geschäftsjahr 2023.

Ebenfalls mit einstimmigem Abstimmungsergebnis beschlossen die Mitglieder des Stadtrates, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kannenbäckerstadt mbH (WfG) zur Verstärkung der Liquidität im Jahr 2024 durch den Gesellschafter, die im Planansatz für 2024 vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 40.000,-- Euro auszuzahlen. Diese Gesamtzuweisung in Höhe von 40.000,-- Euro ist der Kapitalrücklage zuzuführen.

Im nichtöffentlichen Teil erfolgte mit einstimmigem Abstimmungsergebnis die Aufhebung eines Beschlusses in einer Grundstücksangelegenheit. Weiterhin wurde im letzten Tagesordnungspunkt der Sitzung ebenfalls einstimmig der Veräußerung von Grundstücken zugestimmt.

Weitere Informationen zu den öffentlichen Sitzungen können auch im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.