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Kannenbäckerland-Kurier Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Ausgabe 42/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Höhr-Grenzhausen

1. Änderung Bebauungsplan „Am Limes“

Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat Höhr-Grenzhausen hat in seiner Sitzung am 29.09.2025 den Vorentwurf und die Einleitung des Verfahrens (frühzeitige Bürgerbeteiligung) des oben genannten Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 1, §4 Abs.1 und § 2 Abs. 2 BauGB gefasst.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Planungsziel:

Der Seniorenwohnpark „Am Limes“ ist zwischenzeitlich fertig gestellt und wird betrieben. Allerdings stellte sich bei der Vermarktung heraus, dass neben dem Wohnen für Senioren ein sehr hoher Bedarf an Wohnraum für jedermann besteht. In dem angrenzenden Wohngebiet wird vor allem Wohnraum für bzw. von der Zielgruppe Familien oder Personen, die in einem Eigenheim mit Garten leben möchten, geschaffen. Der Bedarf an Wohnraum in einer Etagenwohnung ohne Garten mit entsprechendem Unterhaltungsaufwand bzw. an Etagenwohnungen in einer Größenordnung für ein oder zwei Personen wird durch das angrenzende Wohngebiet nicht in dem Maße abgedeckt, wie der Bedarf besteht. Zusätzlich werden sich Personen in mittlerem Alter zunehmend bewusst, dass Wohnraum früher oder später seniorengerecht ausgestattet sein sollte und die Serviceleistungen zur Verfügung stehen sollten. Demnach besteht bei Personen, die kein Eigenheim haben wollen oder können, die aber frühzeitig an ihre Zukunft denken, eine Nachfrage nach entsprechend ausgestattetem Wohnraum. Mit dem Wohnbedarf einer mobileren Bevölkerungsschicht erhöht sich auch der Bedarf an Stellplätzen. Aus diesem Grund soll der Bebauungsplan „Am Limes“ nach Nordwesten um die Flurstücke 3221/62, 3221/64 und 3221/66, Flur 44, Gemarkung Höhr erweitert werden.

Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die v. g. Flächen einer Nutzung als Parkplatz (Stellplätze) zuzuführen.

Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten unmaßstäblichen Lageplan ersichtlich.

Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf – bestehend aus Übersichtsplan, Planzeichnung, Begründung, Schallschutz und Zwischenbericht Artenschutz zur Einsichtnahme aus.

Interessierte Bürger können den Vorentwurf des Bebauungsplanes „1. Änderung Am Limes“ bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, Zimmer 306, 3. OG, während den Dienstzeiten

von Montag, den 20.10.2025 bis einschließlich Mittwoch, den 19.11.2025

Montag bis Freitag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

Montag

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch, Donnerstag

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

einsehen und weitere Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erhalten. Anregungen können in dieser Zeit elektronisch an thomas.lind@hoehr-grenzhausen oder schriftlich eingereicht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Höhr-Grenzhausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressaten und E-Mail- Adresse zustimmen. Gemäß § 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Darüber hinaus werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt.

Man gelangt zu den Planunterlagen über die Homepage:

https://www.hoehr-grenzhausen.de/themen-die-uns-bewegen/laufende-bauleitplanverfahren/

Diese Bekanntmachung wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), ortsüblich bekannt gemacht.

Höhr-Grenzhausen, 10.10.2025
Wolfgang Letschert
Stadtbürgermeister