Am Montag, 19.10.2026, um 17:30 Uhr findet eine nichtöffentliche/öffentliche Sitzung statt.
| Gremien | Stadtrat Höhr-Grenzhausen |
| Ort | Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 48 |
| Raum | Sitzungssaal des Rathauses |
Tagesordnung
| Nichtöffentlicher Teil: | |
| 1. | Einleitung von Vergabeverfahren zur Herstellung von zwei barrierefreien Bushaltestellen an den Westerwald Arkaden |
| 2. | Mitteilungen und Anfragen nichtöffentlicher Teil |
| Öffentlicher Teil (Beginn 17.45 Uhr): |
| 3. | Einleitung von Vergabeverfahren zur Herstellung von zwei barrierefreien Bushaltestellen an den Westerwald Arkaden |
| 4. | Vorstellung Bebauung Wiesenstraße durch den Investor |
| 5. | Antrag der FWG-Fraktion: Unterstützung der Initiative "Keramik Kann" |
| 6. | Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Diskussion und Beschließen von Maßnahmen zum Schutz von Menschen in unserer Kommune |
| 7. | Neubau eines QNG geförderten Mehrfamilienwohnhauses mit acht Wohneinheiten auf dem Grundstück Gemarkung Höhr, Flur 2, Flurstück 80, Rosenweg |
| 8. | Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Höhr, Flur 31, Flurstück 11, Südallee 8 |
| 9. | Erweiterung des Untersuchungsgebietes im Stadtkern Höhr |
| 10. | Mensaumbau und Optimierung der Küchenausstattung der Goethe-Schule |
| 11. | Verkehrssicherungsmaßnahme: Fällarbeiten am Umspannwerk der ENM |
| 12. | Anfrage von Ratsmitgliedern zur Videoüberwachung an den Glascontainern der Anno-Knütgen-Straße |
| 13. | Nachträgliche Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Jahr 2023 |
| 14. | Prüfung des Jahresabschlusses 2023 gemäß § 110 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) |
| 15. | Jahresabschluss 2023 und Entlastung gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) |
| 16. | Bewilligung überplanmäßiger Mittel zur Beseitigung von Unwetterschäden |
| 17. | Bericht über den Stand des Haushaltsvollzuges 2026 |
| 18. | Gründung einer gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) Energieprojekte |
| 19. | Einwohnerfragestunde |
| 20. | Mitteilungen und Anfragen öffentlicher Teil |
Die Sitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. I GemO aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist.
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.