Die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Höhr-Grenzhausen umfasste insgesamt zehn Tagesordnungspunkte.
Der Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionsvorhaben des Haushaltsjahres 2023 von insgesamt 1.316.620,-- Euro wurde in Tagesordnungspunkt 4 mit einstimmigem Ergebnis zugestimmt. Zur Finanzierung ist ein Annuitätenkredit mit einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren aufzunehmen. Die Zinsfestschreibung soll sich dabei auf mindestens 10 Jahre belaufen. Der Stadtbürgermeister wurde ermächtigt, den Investitionskredit bei dem Kreditinstitut aufzunehmen, welches den günstigsten Zinssatz bei genannten Konditionen anbietet.
Zur Änderung der Benutzungsordnung für die Grillplätze "Flürchen" und "Sängerplatz" wurde kein Beschluss gefasst, der Inhalt soll vor einer Entscheidung nochmals überarbeitet werden. Es folgte die Zustimmung für die Entgegennahme von Zuwendungen anlässlich des „Lesesommers 2023“ der Stadtbücherei: Die Sparkasse Westerwald-Sieg, die Westerwald Bank eG Volks- und Raiffeisenbank sowie die Firma Superior Graphite spendeten jeweils 100,00 Euro. Die Buchhandlung Reuffel spendete anlässlich des „Lesesommers 2023“ Sachpreise im Wert von 30,00 Euro.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde zu TOP 9 einem Grundstückserwerb durch die Stadt Höhr-Grenzhausen zugestimmt. Die weiteren Themen der Sitzung wurden vom Haupt- und Finanzausschuss mit jeweils zustimmendem Ergebnis vorberaten. Die abschließenden Entscheidungen trifft der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 10.10.2023.
Die nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates umfasste insgesamt achtzehn Tagesordnungspunkte. Der nichtöffentliche Teil der Sitzung begann mit den Sachstandsmitteilungen zur Einleitung von Vergabeverfahren für den barrierefreien Umbau von Haltestellen des ÖPNV in der Stadt Höhr-Grenzhausen, für den Ausbau der Parkstraße in Höhr-Grenzhausen, für die Rahmenvereinbarung von Unterhaltungsarbeiten Tiefbau sowie für die Umrüstung der Hallenbeleuchtung in der Zweifachsporthalle. Im öffentlichen Teil der Sitzung folgten zu TOP 6 bis 9 die jeweiligen Zustimmungen für die Einleitung der Vergabeverfahren für die vorgenannten Maßnahmen.
Thema des nächsten Tagesordnungspunktes war die Kinderbetreuung in der Stadt Höhr-Grenzhausen. Mit einer Gegenstimme wurde der Neubau eines dreigruppigen Kindergartens auf dem Grundstück „Töpferstraße 30-32/Bahnhofsstraße 17“ beschlossen. Die geschätzten Kosten für die Architekten- und Planungsleistungen belaufen sich auf ca. 700.000,-- Euro/brutto und werden überplanmäßig bereitgestellt. Die Ausgaben werden anteilig durch die Landes-/Kreisförderung sowie Einsparungen bei den geplanten Investitionen gedeckt. Die Mittel für die Bauleistungen werden im Haushaltsplan 2024 und 2025 in Höhe von ca. 3.200.000,-- Euro/brutto bereitgestellt. Die für die Freilegung des Grundstücks geschätzten Kosten in Höhe von ca. 40.000,-- Euro/brutto werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Vergabeverfahren für die Architekten- und Planungsleistungen sowie für den Abbruch der bestehenden Gebäude durchzuführen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, zu vergeben. Dem Stadtrat wird in einer der nachfolgenden Sitzung die Vergabeentscheidung mitgeteilt. Sollte die Auftragssumme die vor Einleitung des Vergabeverfahrens dargestellte Kostenberechnung um mehr als 15 % überschreiten, wird die Entscheidung an das Gremium zurückverwiesen.
Um das Kindergartenkonzept 2023 ging es im nächsten Tagesordnungspunkt. Die Mitglieder des Stadtrates verabschiedeten mit einer Gegenstimme einen künftigen Leitfaden für die Kindertagesstättenentwicklung in der Stadt Höhr-Grenzhausen. Die Notwendigkeit zusätzlicher Kita-Plätze ist durch die Verwaltung in der kommenden Kindertagesstättenbedarfsplanung mit dem Westerwaldkreis abzustimmen. Mit dem zuvor beschlossenen Neubau der Kita in der Bahnhofstraße 17 entstehen 75 Kitaplätze. In der Bedarfsplanung ist die weitere Vorgehensweise mit den anderen Trägern abzustimmen. Hieraus kann sich die Notwendigkeit der Erweiterung der Kita St. Paul ergeben. Eine Aufstellung mit Übersicht bis zu den Jahren 2027/2028 ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar.
Die Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung des Kunstrasenplatzes im Moorsbergstadion stand unter TOP 12 zur Beratung an. Der Stadtrat stimmte der außerplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 18.428,55 € zu. Der Planungsauftrag für die Freianlagenplanung anlässlich der Sanierung des Kunstrasenplatzes wird dem Büro Dr. Matthias & Moors Planungsgesellschaft mbH aus 65232 Taunusstein übertragen. Das Honorarangebot schließt mit 18.428,55 €/brutto ab.
Unter Tagesordnungspunkt 13 folgte in mehrheitlicher Abstimmung der Beschluss zur Vergabe der Straßenbauarbeiten für den Teilausbau der Schneebergstraße in Höhr-Grenzhausen. Die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 106.098,-- € werden bereitgestellt. Der Auftrag wird der Firma WWB Tiefbaugesellschaft mbH aus 56593 Krunkel übertragen. Das geprüfte Angebot schließt mit einer Gesamtangebotssumme in Höhe von 193.408,05 €/brutto ab.
Mit einstimmigem Abstimmungsergebnis beschlossen die Mitglieder des Stadtrates, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kannenbäckerstadt mbH (WfG) zur Sicherstellung der Liquidität und zur Abwendung einer Überschuldung im Jahr 2023 durch den Gesellschafter, die im Planansatz für 2023 vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 32.695,14 Euro auszuzahlen. Diese Gesamtzuweisung in Höhe von 32.695,14 Euro ist der Kapitalrücklage zuzuführen. Ebenfalls einstimmig verabschiedeten die Ratsmitglieder den Wirtschaftsplan der WfG Kannenbäckerstadt mbH für das Wirtschaftsjahr 2024. Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung nachfolgenden Beschluss zu fassen. Der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2024 wird in der vorliegenden Fassung wie folgt festgestellt:
Im Erfolgsplan:
Der Gesamtbetrag der Erträge auf 468.601 €, der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 432.381 €. Das Jahresergebnis mit einem Gewinn von 36.220 €
Im Vermögensplan:
Der Gesamtbetrag der Einnahmen auf 2.282.905 €, dr Gesamtbetrag der Ausgaben auf 2.282.905 €. Der Gesamtbetrag der Kredite (Kreditermächtigung) wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
Im letzten Beratungspunkt der Sitzung stand der Beschluss für die Gründung einer neuen Städtepartnerschaft an. Mit einstimmigem Ergebnis sprachen sich die Ratsmitglieder für die Besiegelung einer offiziellen Partnerschaft mit der belgischen Stadt Raeren aus. Hintergrund war eine Anfrage aus Raeren, beide Städte sind durch die Keramik und die Töpferkunst verbunden. Raeren befindet sich in der Nähe von Aachen, die Entfernung zu Höhr-Grenzhausen beträgt etwa 170 km. Amtssprache ist Deutsch. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden notwendigen Formalitäten abzuwickeln. Die offizielle Gründung wird jeweils in Raeren und in Höhr-Grenzhausen im Rahmen einer kleinen Feierlichkeit offiziell besiegelt. Anschließend folgt zu diesem Thema eine gesonderte ausführliche Berichterstattung.
Weitere Informationen zu den öffentlichen Sitzungen können auch im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.