Nach § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Vallendarer Törchen“ nach Erörterung mit den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten durch Beschluss am 23.11.2022 aufgestellt worden ist.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Bis zur Grundbuchberichtigung kann der Umlegungsplan bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg (Zimmer 304) während der Dienststunden von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, eingesehen werden.
Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: