Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Höhr-Grenzhausen umfasste insgesamt sechzehn Tagesordnungspunkte, davon fünf im öffentlichen Teil. Die Themen der Sitzung zu den Tagesordnungspunkten 3 sowie 8 bis 14 wurden vom Haupt- und Finanzausschuss mit jeweils einstimmiger Zustimmung vorberaten. Die abschließenden Entscheidungen trifft der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 18.12.2023. Daraufhin erfolgt dazu die ausführliche Berichterstattung.
Zu Tagesordnungspunkt 1 wurde eine dringende Entscheidung in einer Grundstücksangelegenheit auf die Tagesordnung aufgenommen. Der zur Beratung stehende Sachverhalt wurde mit einer Gegenstimme verabschiedet. In einem weiteren nichtöffentlichen TOP wurde eine Sozialangelegenheit mit einstimmiger Zustimmung in den zuständigen Ausschuss verwiesen. Daraufhin folgte die nichtöffentliche Sachstandsmitteilung zur Ausschreibung zur Lieferung und Montage von Tischen und Stühlen für das Lehrerzimmer der Grundschule Goethe-Schule Höhr-Grenzhausen. Im öffentlichen Teil wurde zu diesem Beratungspunkt die Einleitung des Vergabeverfahrens einstimmig beschlossen.
Unter dem nächsten öffentlichen TOP 7 lagen Anträge der Vereine KG Grau Blau e. V. sowie der Sportfreunde Höhr-Grenzhausen, Abteilung KG Elferrat Rot-Weiss, bezüglich einer jeweiligen Zuschusserhöhung seitens der Stadt Höhr-Grenzhausen für den Bereich Unterhaltungs- und Betriebskosten. Bislang erhielten die Vereine von der Stadt Höhr-Grenzhausen jährliche Zuschüsse in Höhe von 2.500,-- Euro für Unterhaltung ihrer Vereinshallen. Aufgrund gestiegener Kosten, insbesondere für Energie und Material, haben die Vereine um Prüfung einer Zuschusserhöhung auf 25% der tatsächlich nachgewiesenen Unterhaltungskosten (maximal 7.500,-- Euro jährlich) gebeten. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses unterstützten die Anträge und sprachen sich für die Erhöhung mehrheitlich, mit einer Gegenstimme, aus.
Weitere Informationen zur öffentlichen Sitzung können im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.