Titel Logo
Kannenbäckerland-Kurier Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Ausgabe 50/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hilgert gem. § 97 Abs. 1 GemO

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich am 16.12.2022 dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, Zimmer 113, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Hilgert haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Bürgermeister, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, oder elektronisch an finanzen@hoehr-grenzhausen.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Höhr-Grenzhausen, 16.12.2022  —  Uwe Schmidt
Ortsbürgermeister