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Kannenbäckerland-Kurier Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Ausgabe 51/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hillscheid

Bebauungsplan „Am Scheid“

Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Hillscheid hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 den Vorentwurf und die Einleitung des Verfahrens (frühzeitige Bürgerbeteiligung) des oben genannten Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 1, §4 Abs.1 und § 2 Abs. 2 BauGB gefasst.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Planungsziel:

Derzeit besteht ein Großteil der Plangebiets aus baulich genutzten Flächen eines Gartenbaubetriebs, die seit längerem erheblich mindergenutzt sind. bzw. zum Großteil brach liegen. Die Grundstücke des Gartenbaubetriebs liegen im Außenbereich (§ 35 BauGB) und sind dadurch auch nur bedingt baurechtlich zu nutzen.

Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die bisher im Bestand dieser Flächen einer gewerblichen Nutzung gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zuzuführen.

Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten unmaßstäblichen Lageplan ersichtlich.

Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf - bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung zur Einsichtnahme aus.

Interessierte Bürger können den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Scheid“ bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, Zimmer 306, 3. OG, während den Dienstzeiten von Montag, den 23.12.2024 bis einschließlich Mittwoch, den 27.01.2025

Montag - Freitag

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

und

Montag

14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch, Donnerstag

13.00 Uhr - 16.00 Uhr

einsehen und weitere Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erhalten. Anregungen können in dieser Zeit elektronisch an thomas.lind@hoehr-grenzhausen oder schriftlich eingereicht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Ortsgemeinde Hillscheid den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressaten und E-Mail- Adresse zustimmen. Gemäß § 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Darüber hinaus werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt.

Man gelangt zu den Planunterlagen über die Homepage:

https://www.hoehr-grenzhausen.de/themen-die-uns-bewegen/laufende-bauleitplanverfahren/

Diese Bekanntmachung wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), ortsüblich bekannt gemacht.

Höhr-Grenzhausen, 12.12.2024
Stephan Schnelle, Ortsbürgermeister