Wir weisen darauf hin, dass die
Abgabefrist 17. März 2025
für die Anträge unbedingt eingehalten werden muss, später eingehende Anträge können nicht mehr angenommen und bearbeitet werden. Dies hat zur Folge, dass die Lernmittel auf eigene Kosten beschafft werden müssen.
Die Anträge mit den erforderlichen Einkommensnachweisen können im Sekretariat der Grundschule oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen abgegeben werden.