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Kannenbäckerland-Kurier Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Ausgabe 8/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Höhr-Grenzhausen

Rückwirkende Inkraftsetzung des Bebauungsplanes „Geröth-Gemüse-flürchen-Kellerstell-Dammsberg“, gemäß § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zum 19.07.1971

Der Stadtrat von Höhr-Grenzhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.08.1969 den o. g. Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde mit Verfügung des Landratsamtes des Unterwesterwaldkreises vom 07.07.1971, Abteilung 6/60, Az. : 610-13-32 genehmigt.

Die Bekanntmachung der Genehmigung erfolgte in der Westerwälder Zeitung vom 19.07.1971.

Eine Ausfertigung dieses Bebauungsplanes erfolgte jedoch erst zum 08.01.1996. Allerdings wurde die Ausfertigung des Bebauungsplanes nicht im Kannenbäckerlandkurier öffentlich bekannt gemacht (formeller Fehler). Dies ist Voraussetzung für dessen Wirksamkeit und folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes.

Gemäß § 214 Abs. 4 des Baugesetzbuches ist dieser formellen Fehler rückwirkend durch eine erneute Ausfertigung und Bekanntmachung zu heilen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat geprüft, dass die Abwägung und die Satzung vom 29.08.1969 weiterhin vollinhaltlich bestehen bleibt. Nach heutiger Rechtslage steht dem Bebauungsplan nichts entgegen.

Der Bebauungsplan wurde am 14.02.2025 vom Stadtbürgermeister ausgefertigt.

Gemäß § 214 Abs. 4 sowie § 10 Abs. 3 BauGB wird hiermit durch die Stadt Höhr-Grenzhausen die genehmigte und ausgefertigte Satzung über den o. g. Bebauungsplan ortsüblich bekannt gemacht und zum 19.07.1971 rückwirkend in Kraft gesetzt.

Der Bebauungsplan kann in der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, Zimmer 306, 3. OG während den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Mittwoch und Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr) eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweis:

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1, 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wird hingewiesen.

Ferner wird auf die Rechtsfolge des § 215 Abs. 1 BauGB wie folgt hingewiesen:

Unbeachtlich werden

1.

eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Rechtsfolge des § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird ebenfalls wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Höhr-Grenzhausen, 14.02.2025
Wolfgang Letschert
Stadtbürgermeister