Am Donnerstag, 13. März 2025 - 16.30 Uhr - findet im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 48 in 56203 Höhr-Grenzhausen, Sitzungssaal eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Höhr-Grenzhausen statt.
Tagesordnung: | |
| 1. | Neuwahl Jagdvorstand |
| 2. | Antrag auf Verlängerung der Jagdpacht Höhr-Grenzhausen I |
| 3. | Anfragen und Mitteilungen |
Geladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, deren bejagdbare Grundstücke in der Gemarkung Höhr-Grenzhausen liegen.
Bejagdbare Grundstücke sind die Eigentumsflächen, die außerhalb des Ortsberinges liegen, weder bebaut noch eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin und jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
Besonders zu beachten ist dies, wenn bei Eheleuten das Grundeigentum nur auf einen Ehepartner eingetragen oder von den Eltern an Erbfolger zwar weitergegeben, aber im Grundbuch noch nicht umgeschrieben ist.