Das abgedruckte Organigramm zeigt die neue Geschäftsverteilung und die Verantwortlichkeiten.
Gemäß § 15 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) hat die Verbandsgemeindeverwaltung die Einwohner und Einwohnerinnen über Veränderungen in ihrem Verwaltungs- und Geschäftsverteilungsplan in geeigneter Form zu unterrichten. Wir haben unsere Organisationsstruktur ab dem 1.1.2023 verändert. Die Zahl der Fachbereiche wurde von fünf auf nunmehr vier reduziert.
Der neu gebildete Fachbereich 4 „Bürgerdienste, Bildung“ umfasst neben dem Bürgerbüro und dem Standesamt auch die Aufgabenbereiche Schulen, Kindertagesstätten, Kultur, Soziales/Asyl, Ordnungsamt, Straßenverkehr und die Feuerwehren.