über die Einberufung einer Ersatzperson in den Stadtrat (§ 45 KWG i. V. m. § 66 KWO)
Herr Jürgen Stillger hat sein Mandat als Mitglied des Stadtrates niedergelegt. Er wurde in den Stadtrat gewählt durch Verhältniswahl.
Gemäß § 45 Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) wird hiermit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Herr Dr. Andreas Wechsung, Marsstraße 21, 56410 Montabaur
in den Stadtrat berufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegt vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekannt gemacht.