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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 10/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Montabaur

vom 07.03.2023

§ 1

Die Betriebssatzung des Eigenbetriebs vom 9. Dezember 2010 wird wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 1 lautet:

Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde werden folgende Auftragsvergaben übertragen:

• Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 40.000 € je Auftrag.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

56410 Montabaur, 07.03.2023 — Dr. Hans Ulrich Richter-Hopprich
Bürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) - in der derzeit gültigen Fassung - wird auf Folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Montabaur, den 07.03.2023 — Dr. Hans Ulrich Richter-Hopprich
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur — Bürgermeister