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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 10/2025
Buchfinkenland
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Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 2025

Öffentliche Bekanntmachung

Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 2025

mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen steht den Einwohnerinnen und Einwohnern gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab 10.03.2025 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme zur Verfügung und kann auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur unter nachfolgendem Link eingesehen werden:

https://www.vg-montabaur.de/verwaltung-politik/steuern-haushalt-finanzen/ haushaltssatzungen-haushaltsplaene/gackenbach-haushaltssatzung-und-haushaltsplan/

Zeit und Ort der Einsichtnahme:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr).

Fachbereich Finanzen, Zimmer 111

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 2025 durch die Einwohnerinnen und Einwohner sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab 10.03.2025 bei der o.g. Stelle schriftlich einzureichen.

Montabaur, den 28.02.2025
Ortsgemeinde Gackenbach
Hans Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister