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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 10/2025
Eisenbachgemeinden
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Einsichtnahme Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 2025

Öffentliche Bekanntmachung

Einsichtnahme Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 2025

mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab dem 10.03.2025 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 / Finanzen, Haushalt, Steuern, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus und kann auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur unter nachfolgendem Link:

https://www.vg-montabaur.de/verwaltung-politik/steuern-haushalt-finanzen/haushaltssatzungen-haushaltsplaene/girod-haushaltssatzung-und-haushaltsplan/

eingesehen werden.

Anregungen und Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 2025 können ab dem 10.03.2025 innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich eingereicht werden.

Girod, 03.03.2025
gez. Dennis Liebenthal, Ortsbürgermeister