Der Ortsbürgermeister erläuterte die durchgeführten Ausschreibungen und nannte die Zuschlagsberechtigten. Außerdem zeigte er die Kostenschätzungen der Gewerke auf.
Widmung der Erschließungsanlagen im Neubaugebiet "Am Tor III, 1. BA" in der Ortsgemeinde Oberelbert für den öffentlichen Verkehr im Sinne von § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG)
Aufgrund der Bestimmungen des § 36 LStrG beschloss der Ortsgemeinderat, verschiedene Verkehrsflächen in der Gemarkung Oberelbert als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Nummer 3 Buchstabe a) LStrG bzw. als „sonstige Straße“ (Fuß-/Gehweg) im Sinne von § 3 Nummer 3 Buchstabe b) aa) LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Um welche Verkehrsflächen es sich handelt, wird noch gesondert öffentlich bekannt gemacht.
Krisensituationen; Einrichtung und Ausstattung der Notfalltreffpunkte
Für den Brand- und Katastrophenschutz sind in Rheinland-Pfalz die Kreise und die Verbandsgemeinden, je nach Lage und Ausprägung der Situation, zuständig.
Die Ortsgemeinden werden nur in dem Fall, dass eine länger währende und gebietsübergreifende Katastrophe (ganze Region, z. B. mehrere Verbandsgemeinden oder große Teile einer Verbandsgemeinde) große Teile der Infrastruktur (insbesondere Strom, Wasser) zum Erliegen bringt, eingebunden und die bereits benannten und dann einzurichtenden Notfalltreffpunkte aktiviert. Alle Notfalltreffpunkte werden mit einer Grundausstattung ausgestattet. Der Westerwaldkreis bezuschusst die Ausstattung der Notfalltreffpunkte. Weitere Informationen zum Thema können im Ratsinformationssystem unter nachfolgendem Link abgerufen werden:
https://montabaur.gremien.info/meeting.php?id=2025-20OGR-85
Der Ortsgemeinderat stimmte der Beschaffung der notwendigen Grundausstattung für einen Notfalltreffpunkt zu; hierzu zählen u. a. Diesel-Notstromaggregat, Kabeltrommel, 4-Meter- Handfunkgerät, 20 l-Kanister und LED-Strahler.
Außerdem sollen weitere Ausrüstungsgegenstände in Höhe von bis zu 5.775 Euro beschafft werden. Der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten wurden ermächtigt, die Auswahl der Ausrüstungsgegenstände zu treffen.
Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushalt 2025 bereitgestellt. Der Ortsbürgermeister wurde beauftragt, den entsprechenden Zuwendungsantrag beim Westerwaldkreis zu stellen.
Annahme einer Zuwendung durch die Ortsgemeinde Oberelbert
Der Ortsgemeinderat stimmte der Annahme von Zuwendungen im Gesamtwert von 500 Euro zur Förderung der Jugendhilfe zu.
Bekanntgabe des in nichtöffentlicher Sitzung am 4. Februar 2025 gefassten Beschlusses:
Der Ortsgemeinderat sprach sich für die Fortsetzung der Verpachtung der Stelzebach-Stubb aus.