Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe IV"
Die Eigentümerin des Grundstücks Warthestraße 4, Montabaur, beantragt, aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Große Alberthöhe IV“ die Erweiterung der überbaubaren Fläche. Der Bauausschuss nahm Kenntnis von dem Antrag und stimmte zu, nach Abschluss eines Planungskostenvertrages, die Einleitung eines Bebauungsplan-änderungsverfahrens vorzubereiten.
I. Änderung des Bebauungsplanes "Behördenzentrum" - Antrag auf Erweiterung des Plangebietes
Der Antragsteller möchte das auf dem Grundstück vorhandene ehemalige Mutterhaus der Barmherzigen Brüder zu Wohnzwecken um nutzen. Eine grundsätzliche Zustimmung zur Umnutzung des Bestandsgebäudes zu Wohnzwecken ist bereits in der Bauausschuss-sitzung am 14.02.2023, mit dem Hinweis, dass für eine wohnwirtschaftliche Veränderung eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sei, erfolgt. Der Bauausschuss nahm Kenntnis von der Anfrage und der Erweiterung des Bebauungsplangebietes „Behördenzentrum“. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt die Einleitung eines Verfahrens zur I. Änderung des Bebauungsplanes „Behördenzentrum“ einzuleiten.
III. Änderung des Bebauungsplanes „Alleestraße“ - Antrag auf Anpassung der zulässigen Zahl von Wohneinheiten pro Wohngebäude
Die Änderung des Bebauungsplanes wurde vorberaten. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung findet am 04.04.2024 in der Stadtratssitzung statt.
Aus der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses der Stadt Montabaur vom 19.03.2024
Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe III"
Nach Vorstellung des Projektes durch den Architekten wurde ein entsprechender Beschluss für den Stadtrat empfohlen. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung findet am 04.04.2024 in der Stadtratssitzung statt.
Planung und Errichtung eines Pumptrack in Mt-Elgendorf
Für den Antrag wurde ein entsprechender Beschluss für den Stadtrat empfohlen. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung findet am 22.02.2024 in der Stadtratssitzung statt.
Sanierung Mons Tabor Stadion Montabaur - Einleitung Vergabeverfahren Bauleistungen
In der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses vom 24.01.2024 war die Vorplanung zur Sanierung des Rasenspielfeldes, einschließlich Erweiterung der Tribünenanlage vorgestellt und beschlossen worden. In der Stadtratssitzung vom 22.02.2024 wurde das Thema Werferfeld für Speer und Diskuswurf diskutiert und der Beschluss gefasst, die Planung ohne Werferfeld fortzuschreiben. Auf Basis dieser Entscheidung stimmten die Ausschüsse zu, die Verwaltung zu beauftragen, das Vergabeverfahren zur Sanierung des Mons Tabor Stadions, auf Grundlage der Planung, einzuleiten. Die Stadtbürgermeisterin wurde ermächtigt den Auftrag an die gesamtgünstigste Mindestbieterin zu erteilen, wenn die Auftragssumme um nicht mehr als 20 v.H. gegenüber dem genannten Kostenanschlag überschritten wird. Die getroffene Vergabeentscheidung wird den Ausschüssen in der folgenden Sitzung mitgeteilt.
Aus der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Montabaur vom 19.03.2024
Eilentscheid gem. § 48 GemO vom 28.02.2024
Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland informierte über den Eilentscheid zur Ersatzbeschaffung des Betriebsfahrzeugs Forst an das Autohaus Pöllmann GmbH. Sie erklärte, dass die Notwendigkeit des Eilentscheides gegeben war, da das Fahrzeug verfügbar und eine Reservierung auf mehrere Wochen nicht möglich war. Auch hätte das Angebot bis zum Zeitpunkt der nächsten Ratssitzung nicht mehr gelten können. Ferner sei mit langen Lieferzeiträumen und höheren Kosten zu rechnen gewesen.
Förderung eines Notfalltreffpunkts
Beantragung von Förderung des Westerwaldkreises
Der Kreistag des Westerwaldkreises hat ein Förderprogramm zur Unterstützung bei der Schaffung von Notfalltreffpunkten in den Ortsgemeinden verabschiedet. Im Rahmen der gemeinsamen kommunalen Anstrengung zur Optimierung des Katastrophenschutzes fördert der Kreis die Einrichtung von geeigneten Notfalltreffpunkten und stellt mit zeitlicher Befristung Fördermittel zur Verfügung. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte zu, die Gebäudeverwaltung zu beauftragen, entsprechende Maßnahmen zusammenzustellen und die Förderung für Notfalltreffpunkte zu beantragen.
Städtische Beteiligung an einer Sporthalle
In Montabaur herrscht dringender Bedarf an Sporthallen für die schulische Nutzung und für Vereine, der durch den Umzug der Anne-Frank-Realschule plus noch dringender wird. Westerwaldkreis und VG Montabaur werden als Schulträger jeweils die Kosten für eine Halleneinheit übernehmen. Auch vom Land gibt es das grundsätzliche Einverständnis, für das Landesmusikgymnasium eine Sporthalleneinheit, aber keine Mehrzweckhalle, mitzufinanzieren. Die Stadt Montabaur hatte zu entscheiden, ob sie sich mit weiteren städtischen Nutzungsinteressen und der Zusage der Kostenübernahme für entsprechende Mehrkosten, einbringt. Der Haupt- und Finanzausschuss nahm die Vorlage zur Kenntnis und stimmte einstimmig gegen eine Beteiligung an einer Mehrfachsporthalle.
Installation von Defibrillatoren in städtischen Gebäuden
- Antrag der FWG-Fraktion vom 7.3.2024
Fraktionsvorsitzende Melanie Leicher erörterte den Antrag der FWG-Fraktion und informierte, dass in öffentlich Gebäuden, in denen größere Veranstaltungen stattfinden, das Vorhandensein eines automatisierten externen Defibrillators nicht nur nützlich sei, sondern auch Leben retten könne. Der Haupt- und Finanzausschuss nahm den Antrag der FWG-Fraktion zur Kenntnis und stimmte der Installation eines automatisierten externen Defibrillators, in allen öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt, zu.