Öffentliche Bekanntmachung
hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß §§ 13 i.V.m. 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 14.03.2023 den Beschluss gefasst, gemäß §§ 13 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB den Entwurf zur II. Änderung des Bebauungsplans „Schulstraße“ erneut öffentlich auszulegen.
Die Planunterlagen liegen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 17.04.2023 - 19.05.2023 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus und können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur unter folgendem Link eingesehen werden:
www.vg-montabaur.de unter der Rubrik „Leben & Erleben“ / "Bauen & Wohnen" / "Laufende Bauleitplanverfahren" / "Bebauungspläne der Ortsgemeinden"
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Planinhalt
Im Zuge der II. Änderung des Bebauungsplans „Schulstraße“ wird der am nördlichen Rand gelegene gemeindliche Wirtschaftsweg Flur 48, Parzelle 124/1, für die erstmalige Herstellung einer öffentlichen Straße, teilweise in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen und in der aktuellen Katasterbreite als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Dieser gemeindliche Wirtschaftsweg dient bereits heute der ausschließlichen verkehrlichen Erschließung von 2 bereits bebauten Grundstücken und könnte darüber hinaus auch zur Anbindung des angrenzenden unverplanten Innenbereichs verwendet werden.
Darüber hinaus wird die Gemeinbedarfsfläche des Grundstücks Pfarrhaus/Pfarrzentrum reduziert und das allgemeine Wohngebiet um diese Parzelle erweitert, da das Grundstück mittlerweile nur noch privaten Wohnzwecken dient.
Das Grundstück in der Flur 2, Nr. 146, wird gänzlich als private Grünfläche festgesetzt, da eine selbstständige Bebauung nicht möglich ist. Das Grundstück Nr. 4079/4, Flur 2, wird zwecks Anpassung an das jetzige Kataster als nicht überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt. Die angrenzende Straßenparzelle 4079/5 in der Flur 2 ist nicht in der ursprünglich geplanten Straßenbreite umgesetzt worden, wodurch diese Parzellen aufgeteilt werden müssen.
Die Grundstücke 104, 106/6 und 109/12 in der Flur 48 waren bisher als nicht überbaubare Grundstücksflächen deklariert und werden durch mögliche Überflutungsgefahren anl. des direkt angrenzenden großen Regenrückhaltebeckens und dem vorbeilaufenden Graben als private Grünflächen festgesetzt, um eine Bebauung auszuschließen.
Plangebiet
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
Umweltbezogene Informationen: keine