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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 14/2025
Montabaur
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Lärmschutz: Rasen mähen zur richtigen Zeit

Der Frühling und die Zeit, in welcher Rasen gemäht wird, sind wieder da. Zur Erhaltung des nachbarlichen Friedens bitte ich folgendes zu beachten: Rasenmäher dürfen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr betrieben werden, allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen. In der Zeit von 13 bis 15 Uhr sollte jeder seiner Umgebung eine Lärmpause gönnen. Gemäht werden darf in dieser Zeit nur, wenn das Gerät die eng gesetzten Lärmgrenzen sicher nicht überschreitet; Rasenmäher tragen häufig ein entsprechendes Hinweisetikett. Für die gewerbliche Nutzung gibt es keine Einschränkungen zur Mittagszeit; der Gartenbaubetrieb muss also seine Arbeiten nicht unterbrechen. Besonders lärmintensive Gartengeräte wie Freischneider, verbrennungsmotorbetriebene Grastrimmer und -kantenschneider sowie Laubbläser und -sammler dürfen - auch im gewerblichen Bereich - nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Bei Störungen empfiehlt es sich, mit dem Verursacher zu sprechen und ihn zu bitten, die Betriebszeiten einzuhalten. Sollte dies nicht zu Erfolg führen, ist das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder für den gewerblichen Bereich die Regionalstelle Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Ansprechpartner. Ich habe die Hoffnung, dass es soweit nicht kommt und jeder auf den anderen Rücksicht nimmt.

Joachim Gerlach, Ortsvorsteher