Verkehrliche Erschließung des Neubaugebietes Laistruth in Ruppach-Goldhausen
- Abschließende Entscheidung des Ortsgemeinderates über die erstmalige Straßenherstellung
Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss:
| 1. | Der Beschluss Nummer 3 des Ortsgemeinderates vom 13.11.2024 zu TOP 5 der Drucksache-Nr. 022/21Rup/2024 (Erschließung des Neubaugebietes Laistruth in Ruppach-Goldhausen, Entscheidung des Ortsgemeinderates über die erstmalige Straßenherstellung) wird aufgehoben. |
| 2. | Alle erstmals herzustellenden gemeindlichen Erschließungsstraßen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Laistruth“ werden mit ihren Teileinrichtungen (Fahrbahn- und Bürgersteigflächen einschließlich deren Entwässerungsanlagen) im sogenannten „Trennungsprinzip“ geplant und realisiert. Alle Flächen für den Kfz-Verkehr werden in Asphaltbauweise hergestellt. Die Herstellung der Gehwege erfolgt in Pflasterbauweise, mit einer Bordrinne von der Fahrbahn getrennt. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat stimmt der in der Ortsgemeinderatssitzung am 12.03.2025 vorgestellten und erläuterten „Vorentwurfsplanung“ des Ingenieurbüros Dr. Siekmann + Partner mbh aus Westerburg zur Erschließung des Neubaugebietes „Laistruth“ zu. |
II. Änderung des Bebauungsplans "Mühlenweg"; hier: Einleitung des Verfahrens
Der Ortsgemeinderat beschloss die Einleitung des Verfahrens zur II. Änderung des Bebauungsplans „Mühlenweg“. Das Bebauungsplanänderungsverfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, den Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Der Rat stimmte dem Entwurf zur II. Änderung des Bebauungsplans „Mühlenweg“ einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der vorgelegten Form zu.
Weiter wurde der Beschluss gefasst, den Entwurf zur II. Änderung des Bebauungsplans „Mühlenweg“ einschließlich Begründung und den geänderten textlichen und zeichnerischen Festsetzungen für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wurde entschieden, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung zu stellen. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht noch bis zum 2. Mai 2025 (einschließlich) - siehe hierzu auch die öffentliche Bekanntmachung in der Kalenderwoche 13 des Amtsblattes bzw. des Wochenblattes). Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu unterrichten.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde auch beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und um Stellungnahme zu bitten.
Jahresunternehmerleistung Straßenunterhaltung, Vertragsverlängerung mit Preisanpassung
Der Rahmenvertrag „Jahresunternehmerleistung Straßenunterhaltung“ mit der Firma Schoenauer Straßen- und Tiefbau GmbH aus Weltersburg wurde mit einer Erhöhung von 8 Prozent um ein Jahr bis zum 31. März 2026 verlängert.
Sinkkastenreinigung Auftragsvergabe
Die Firma von Altenburg aus 31303 Burgdorf erhielt den Auftrag zur Sinkkastenreinigung.
Jahresunternehmerleistungen Straßenbeleuchtung, Vertragsverlängerung mit Preisanpassung
Der Rahmenvertrag „Jahresunternehmerleistungen Straßenbeleuchtung“ mit der Firma Christian Elbert und Sohn GmbH aus Zimmerschied wurde mit einer Erhöhung um 8,85 Prozent für die Dauer von einem Jahr (Zeitraum 1. April 2025 bis 31. März 2026) verlängert.
Geplanter Neubau Kindertagesstätte; Aufnahme in die Machbarkeitsstudie - Möglichkeiten für einen Waldkindergarten in der Ortsgemeinde
Ortsbürgermeister Sascha Stein berichtete aus den Vorgesprächen mit der Verwaltung.
Aufgrund rechtlicher Gegebenheiten (Waldkindergärten werden auf den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen nicht angerechnet und gelten lediglich als freiwilliges Zusatzangebot des Trägers) entfalle die Aufnahme der Alternative Waldkindergarten für die Machbarkeitsstudie.
Sodann blieben als mögliche Alternativen ein Standort in Großholbach und zwei Standorte in Ruppach-Goldhausen. Entsprechende Beschlüsse werden in den nächsten Sitzungen zu erwarten sein.
Grundsätzlich begrüßte der Rat die Möglichkeit von Waldkindergarten als Bereicherung des pädagogischen Angebots.
Annahme von Zuwendungen durch die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen
Der Ortsgemeinderat stimmte der Annahme einer Zuwendung im Gesamtwert von 500 Euro zur Förderung des Naturschutzes zu.
Gründung einer gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) für den Ausbau der erneuerbaren Energien
Der Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde Montabaur informierte über die Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Bekanntgabe des in nichtöffentlicher Sitzung am 12. März 2025 gefassten Beschlusses:
Die Ortsgemeinde möchte ein Grundstück in Flur 20 erwerben. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, den Kauf gemäß Kaufangebot abzuschließen.