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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 15/2025
Eisenbachgemeinden
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7. Satzung der Ortsgemeinde Heilberscheid zur Änderung der Hauptsatzung vom 08.04.2025

Öffentliche Bekanntmachung

7. Satzung der Ortsgemeinde Heilberscheid zur Änderung der Hauptsatzung vom 08.04.2025

Der Ortsgemeinderat Heilberscheid hat am 01.04.2025 auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) - in den jeweils gültigen Fassungen - die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid vom 18.08.1999, zuletzt geändert durch die 6. Satzung der Ortsgemeinde Heilberscheid zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.12.2024, wird wie folgt geändert:

In § 4 Nr. 6 wird die Zahl „2.500“ durch die Zahl „5.000“ ersetzt.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

56412 Heilberscheid, den 08.04.2025
Ortsgemeinde Heilberscheid
Manfred Hasse, Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) - in der derzeit gültigen Fassung - wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Heilberscheid, 08.04.2025
Manfred Hasse, Ortsbürgermeister