Titel Logo
Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 16/2024
Montabaur
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wahlen

Öffentliche Bekanntmachung

Wahlen

zum Stadtrat und zur Stadtbürgermeisterin / zum Stadtbürgermeister der Stadt Montabaur, Wahlen zu den Ortsbeiräten und zur Ortsvorsteherin / zum Ortsvorsteher der Ortsbezirke Bladernheim, Elgendorf, Eschelbach, Ettersdorf, Horressen, Reckenthal und Wirzenborn am 09.06.2024

Einladung zu den Sitzungen der Wahlausschüsse der Stadt Montabaur

Sitzungstermin:

Dienstag, 23.04.2024, 17:00 Uhr

Sitzungsort:

Sitzungssaal des Rathauses (Altbau), Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur

Wahlausschuss für die Wahlen des Stadtrates, der Ortsbeiräte und der Ortsvorsteherinnen / Ortsvorsteher

Tagesordnung:

1.

Verpflichtung der Beisitzer/innen

2.

Beratung und Beschlussfassung über die Zulassung der für die Wahl des Stadtrates der Stadt Montabaur eingereichten Wahlvorschläge

3.

Beratung und Beschlussfassung über die Zulassung der für die Wahl der Ortsbeiräte der Ortsbezirke Bladernheim, Elgendorf, Eschelbach, Ettersdorf, Horressen, Reckenthal und Wirzenborn eingereichten Wahlvorschläge

4.

Beratung und Beschlussfassung über die Zulassung der für die Wahl der Ortsvorsteherinnen / Ortsvorsteher der Ortsbezirke Bladernheim, Elgendorf, Eschelbach, Ettersdorf, Horressen, Reckenthal und Wirzenborn eingereichten Wahlvorschläge

Wahlausschuss für die Wahl der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters

Tagesordnung:

1.

Verpflichtung der Beisitzer/innen

2.

Beratung und Beschlussfassung über die Zulassung der für die Wahl der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters der Stadt Montabaur eingereichten Wahlvorschläge

Zu den öffentlichen Sitzungen sind alle interessierten Einwohner/innen sowie die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge herzlich eingeladen.

Montabaur, 09.04.2024
Gabriele Wieland, Stadtbürgermeisterin
als Wahlleiterin für die Wahlen zum Stadtrat,
zu den Ortsbeiräten und für die Wahlen
der Ortsvorsteherinnen / der Ortsvorsteher
und die Wahl des Stadtbürgermeisters/ der Stadtbürgermeisterin