Wir befinden uns am Anfang der Vegetationsphase. Alle Äcker und Wiesen in unserem Gemarkungsgebiet dienen zur Futtergewinnung für Nutzvieh oder zur Nahrungsmittelgewinnung. Daher ist das Betreten dieser Flächen, die sich alle im Privatbesitz befinden, verboten. Insbesondere bitte ich alle Hundehalter mit ihren Hunden, sich an dieses Betretungsverbot zu halten Die Hinterlassenschaften ihrer Hunde machen die Nutztiere krank, folge Dessen, auch uns. Daher meine eindringliche Bitte, keine Anbauflächen oder Wiesen betreten. Es stehen genügend öffentliche Wege und Waldfläche zur Verfügung. In diesem Zusammenhang muss ich auf die Anleinpflicht aller Hunde im Gemeindegebiet hinweisen. Vielen Dank.