Plangebiet Montabaur - Elgendorf
hier: Information über die Durchführung von natur- und artenschutzrechtlichen Untersuchungen bzw. Begehungen
In Montabaur-Elgendorf bestehen Überlegungen, südlich der Ortslage ein neues Baugebiet zu entwickeln. Zur Erhebung von natur- und artenschutzrechtlichen Grundlagendaten bzw. zur Einschätzung möglicher natur- und artenschutzrechtlicher Konflikte hat der Stadtrat Montabaur am 10.04.2025 die Durchführung von entsprechenden Erfassungen bzw. Untersuchungen durch ein Fachbüro beschlossen.
Im Rahmen der Untersuchungen kann es notwendig sein, private Grundstücksflächen im betroffenen Gebiet (siehe beigefügter Übersichtsplan) zu betreten. Das beauftragte Büro führt einen entsprechenden Nachweis mit sich und ist verpflichtet, sich auf Verlangen auszuweisen.
Gemäß § 65 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Nutzungsberechtigte verpflichtet, das Betreten ihrer Grundstücke zu dulden. Die erforderliche Duldung ergibt sich ergänzend aus den Regelungen des § 209 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB).
Selbstverständlich wird darauf geachtet, dass die Begehungen so schonend wie möglich erfolgen und keine Schäden entstehen.
Voraussichtlicher Zeitraum der Begehung:
Mitte April 2025 - Oktober 2025
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
SG 2.3 – Landespflege, Frau Abel
Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur
Tel.: +49 2602 126-348; E-Mail: aabel@montabaur.de