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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 17/2023
Eisenbachgemeinden
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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Haushaltsjahr 2023

Der Ortsgemeinderat verabschiedete die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der vorgelegten Fassung mit der Änderung, die Steuersätze auf die Nivellierungssätze des Landes anzuheben (Grundsteuer A 345 Prozent, Grundsteuer B 465 Prozent und Gewerbesteuer 380 Prozent).

Der Haushaltsplan als zentrales Steuerungsinstrument besteht aus dem Ergebnishaushalt (dort werden die Erträge und Aufwendungen erfasst und nachgewiesen), dem Finanzhaushalt (die Ein- und Auszahlungen, insbesondere auch für Investitionen, und die Kreditaufnahme und -tilgung werden hier dargestellt und nachgewiesen), den Teilhaushalten, dem Stellenplan und weiteren Anlagen.

Im vorliegenden Haushaltsplan 2023 sind neben den Planansätzen für das neue Haushaltsjahr auch die Planansätze des Vorjahres und die endgültigen Rechnungsergebnisse des Haushaltsjahres 2021 abgebildet.

Neben der rückblickenden Betrachtung auf die beiden dem Haushaltsjahr vorangegangenen Haushaltsjahre wird entsprechend der haushaltsrechtlichen Vorschriften auch eine Prognose für die drei dem Haushaltsjahr folgenden Jahre abgegeben. Diese sog. mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2026 wird auf Basis der aktuell vorliegenden Daten erstellt und ist insoweit mit zahlreichen Unwägbarkeiten behaftet.

Der Ergebnishaushalt schließt in den Erträgen mit 1.560.000 Euro und aufwandsseitig mit 1.623.000 Euro ab. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 63.000 Euro.

Im Ergebnishaushalt erfolgt die periodengenaue Darstellung des gesamten Ressourcenaufkommens und Ressourcenverbrauchs. Er hat die Aufgabe, über die Art, Höhe und Quellen der Erträge und Aufwendungen zu informieren und weist den sich daraus ergebenen Überschuss oder Fehlbetrag aus.

Im Finanzhaushalt werden sämtliche Ein- und Auszahlungen eines Haushaltsjahres abgebildet. Außerdem werden die Finanzierungsquellen nach Mittelherkunft und Mittelverwendung dargestellt und die Veränderungen des Zahlungsmittelbestandes aufgezeigt. Der Finanzhaushalt ist zudem die haushaltsrechtliche Ermächtigung für investive Ein- und Auszahlungen sowie für Ein- und Auszahlungen zur Kreditwirtschaft. Im Finanzhaushalt ist wie im Ergebnishaushalt die Entwicklung der drei folgenden Haushaltsjahre darzustellen und insoweit die mittelfristige Finanzplanung in den Finanzhaushalt zu integrieren, allerdings hat der Finanzhaushalt und auf ihm beruhend die Finanzrechnung den Zu- und Abgang von Liquidität nachzuweisen und den Kreditbedarf eines Haushaltsjahres zu planen und zu steuern. Der Finanzhaushalt ist somit das gemeindliche Instrument der Liquiditätsplanung. Die ordentliche Rechnung schließt mit einem positiven Saldo von 21.000 Euro ab.

Der Finanzhaushalt enthält Ausgabeermächtigungen für Investitionen von 761.000 Euro.

Neben den Investitionen wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 455.000 Euro veranschlagt (Finanzplanung 2024: Ausbau der Ortsdurchfahrt L325 - 255.000 Euro; Finanzplanung 2025: Ausbau der Ortsdurchfahrt L 325 - 200.000 Euro).

Die Finanzierung der Investitionsauszahlungen in Höhe von 761.000 Euro erfolgt teilweise aus Investitionseinzahlungen (399.000 Euro). Der sich aus den Investitionseinzahlungen und Auszahlungen errechnende Investitionssaldo beläuft sich auf -362.000 Euro.

Mit dem positiven Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 21.000 Euro ergibt sich ein Finanzmittelfehlbetrag von 341.000 Euro.

Die Ortsgemeinde verfügt zum Jahresende 2022 über liquide Mittel in Höhe von rd. 1.363.000 Euro.

Die Investitionsauszahlungen sind u. a. für folgende Maßnahmen vorgesehen: Anbau/Erweiterung Kita, Ankauf Solarpark II, Errichtung eines Backes, Spielplatz, Erneuerung Wärmeerzeuger Sportplatz, Erschließung Stichweg Limburger Straße, Förderung privater Dorferneuerungsmaßnahmen

Die Haushaltssatzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht.

Vorstellung Gewerbeobjekt Limburger Straße

Dem Ortsgemeinderat wurde das Projekt Camper-World an der Limburger Straße vorgestellt. Dem Investor wurde die Weiterverfolgung des Projektes empfohlen.

Grundstück Flur 10, Parzelle 39, Taunusblick 16, Görgeshausen - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Grundflächenzahl

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von dem Antrag auf Befreiung von der im Bebauungsplan „Weidenfeld II“ festgesetzten Grundflächenzahl. Das gemeindliche Einvernehmen zur Überschreitung der Grundflächenzahl um 20,56 m² wurde nicht erteilt.

Baumpflanzaktion für Kinder aus Görgeshausen 2023

Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, die Baumpflanzaktion 2023 im Hebst 2023 umzusetzen.

Vergabe der Beetpflegearbeiten in der Ortsgemeinde Görgeshausen

Die Beetpflege- und Mäharbeiten wurden an die Firma Die Grünis aus Diez vergeben.

Antrag des Sportvereins auf Bezuschussung

Der Sportverein hatte einen Antrag auf Bezuschussung von Trainingstoren, Sportplatzkreide und Rasenmarkierungen in Summe von 2.429,95 Euro gestellt.

Der Ortsgemeinderat stimmte dem Antrag zu. Dem Sportverein wird eine entsprechende Summe gewährt.

Dorffest

Ein gemeinsames Dorffest soll auch im Jahr 2023 stattfinden.

Antrag der Kirmesgesellschaft auf finanzielle Mittel

Die Kirmesgesellschaft erhält einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro für die Kirmes 2023.

Bekanntgabe des in nichtöffentlicher Sitzung am 18. April 2023 gefassten Beschlusses:

In einer Personalangelegenheit hat der Ortsgemeinderat eine Entscheidung getroffen.