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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 17/2024
Eisenbachgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Jahr 2024

Die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

1.

Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 22.03.2024 beschlossen und am 02.04.2024 der Aufsichtsbehörde gemäß § 97 Abs. 2 GemO vorgelegt.

2.

Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 15.04.2024 (Az.: 2B22-1182-901-10) gegen die Haushaltssatzung keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen erhoben.

3.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO ab Montag, den 29.04.2024, bis einschließlich Freitag, den 10.05.2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 / Finanzen, Haushalt, Steuern, Zimmer 107, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus und kann auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur unter nachfolgendem Link eingesehen werden: www.vg-montabaur.de unter der Rubrik „Ortsgemeinde Niedererbach - Ortsrecht & Satzungen“.

4.

Es wird darauf hingewiesen, das nach § 24 Abs. 6 der GemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder die aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung der nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Niedererbach, 23.04.2024
Andreas Neubert, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Jahr 2024

Der Ortsgemeinderat von Niedererbach hat, aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der zurzeit gütigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.928.000 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.235.000 EUR

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf -307.000 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf -248.000 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 424.900 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 569.600 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf -144.700 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf 392.700 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 EUR

verzinste Kredite auf 0 EUR

zusammen auf 0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können wird festgesetzt auf 3.800.000 EUR.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 1.394.180 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze zur Erhebung der Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Hebesatz Grundsteuer A 345 v.H.

Hebesatz Grundsteuer B 565 v.H.

Hebesatz Gewerbesteuer 500 v.H.

Die Jahressteuersätze für das Halten von Hunden innerhalb des Gemeindegebietes werden wie folgt festgesetzt:

Hundesteuer erster Hund 50 EUR

Hundesteuer zweiter Hund 75 EUR

Hundesteuer dritter Hund und jeder weitere 100 EUR

Gefährliche Hunde (gemäß Hundesteuersatzung) 500 EUR

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 6.181.143,98 EUR, Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt auf Basis der Haushaltsplanung 5.829.143,98 EUR.

Zum 31.12.2024 wird auf Basis der Haushaltsplanung ein Eigenkapitalbestand von 5.522.143,98 EUR erwartet.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausgaben

Erhebliche überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall Haushaltsansätze um 2.500 EUR, bei Haushaltsansätzen ab 25.000 EUR um 10 v.H. überschritten werden.

Erhebliche außerplanmäßige Ausgaben liegen vor, wenn ohne das Vorliegen eines entsprechenden Haushaltsansatzes im Einzelfall Aufwendungen bzw. Auszahlungen von 2.500 EUR oder mehr entstehen und diese nicht innerhalb des jeweiligen Deckungskreises finanziert werden können.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 EUR sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Niedererbach, den 23.04.2024
Andreas Neubert, Ortsbürgermeister