die Erstellung der Haushaltsatzung und des Haushaltsplans 2024 stellten den Ortsgemeinderat in diesem Jahr vor große Herausforderungen und eine schwere Entscheidung. Gestiegene Umlagebelastungen, verschärfte Haushaltsregeln und geänderte gesetzliche Anforderungen geben uns einen engen Rahmen für die Haushaltsplanung 2024 und der Folgejahre. Sie wird nach nun vorliegender Genehmigung der Aufsichtsbehörde in dieser Ausgabe des Wochenblatts veröffentlicht und zeigt ein Haushaltsdefizit auf. Die beschlossene Haushaltssatzung sieht Anpassungen der Hebesätze für die Grundsteuer B und der Gewerbe-, sowie der Hundesteuer vor. Angesichts dieser Erhöhung der Belastungen für Sie als Bürgerinnen und Bürger ist es den Ratsmitgliedern und mir wichtig Ihnen die Hintergründe unserer Entscheidungen im Zusammenhang mit diesem Haushalt zu erläutern.
Der Haushalt der Ortsgemeinde für 2024 ist in vielerlei Hinsicht durch größere Positionen belastet. Neben des Anstiegs der Umlagen des Westerwaldkreises (+2%-Punkte) und der Verbandsgemeinde Montabaur (3%-Punkte) führt ein Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen zu einer veränderten Mittelverfügbarkeit. Zugesagte aber erst für 2025 verfügbare Fördermittel von Bund und Land für geplante oder bereits beauftragte Maßnahmen sorgen für weitere negative Effekte, um nur einige zu benennen. Trotz veränderter Rahmenbedingungen und Belastungen war es wichtig Mittel für Investitionen der Ortsgemeinde unterzubringen. In 2024 sehen wir (unter anderem) Mittel für die Modernisierung des Bauhofes, energetische Maßnahmen in unseren Gebäuden, für die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Kita, die öffentlichen Einrichtungen der Ortsgemeinde, sowie für die Fort- und Weiterbildung unserer Mitarbeitenden vor. Wir möchten damit weitere Mittel zum Ausgleich der Folgehaushalte freisetzen, deshalb wird die Ortsgemeinde beispielsweise in die Umrüstung der Beleuchtung in unseren Gebäuden und der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik investieren. Hierdurch können in den Folgejahren bis zu 2/3 der Stromkosten eingespart werden, die dann Raum für weitere Maßnahmen bzw. Investitionen schaffen.
Die Ortsgemeinde steht, wie viele Gemeinden in Rheinland-Pfalz, vor herausfordernden Aufgaben und großem Investitionsbedarf. Neue oder geänderte Gesetze, sowie Wandel in vielen Themenbereichen machen Handeln notwendig, zum Teil verbunden mit hohen Kosten. Der Klimawandel beispielsweise bringt extreme Wetterereignisse mit Starkregen und Hochwasser mit sich, vor den wir uns schützen müssen, aber auch Handlungsbedarf in Fragen der Energie- und Wärmeversorgung. Das 2028 in Kraft tretende Kita-Zukunftsgesetz der Landesregierung und ein Mangel an Fachpersonal, stellt uns ebenfalls vor Herausforderungen. So entsteht durch die Planung und Umsetzung eines Neubaus unserer Kita für die Ortsgemeinde in den Folgenden Jahren, auf Basis der aktuell vorliegenden Kostenschätzung von 4,2 Mio. EUR, abzüglich des voraussichtlich anfallenden Kreisanteils von 40%, bei Einsatz ihrer verfügbaren liquiden Mittel, ein Finanzierungsbedarf von ca. 1,5 Mio. EUR. Daraus resultierende Tilgungsleistungen, zuzüglich der laufenden Betriebskosten, müssen angesichts der neuen strengeren Haushaltsregeln der Landesregierung mit jeweils ausgeglichenen Haushaltsplanungen, ohne die Aufnahme weiterer Mittel, gedeckt werden und verschärfen die Situation zusätzlich.
Zur Meisterung der Herausforderungen der Zukunft braucht es neue Ertragsquellen für die Ortsgemeinde, um finanziellen Handlungsspielraum langfristig sicherzustellen. Deshalb beschäftigt sich der Gemeinderat unter anderem auch mit der Energiegewinnung über Wind- oder Sonnenenergie. Investitionen in diese Bereiche können die Ertragslage der Ortsgemeinde deutlich verbessern und Handlungsspielraum für ihre vielfältigen Aufgaben, wie die Energie- und Wärmewende, für gute Betreuung unserer Kinder und zum Schutz vor den Risiken durch Hochwasser und Starkregen schaffen.
Wir sind davon überzeugt, dass wir zunächst Investitionen tätigen und den Haushalt stabilisieren müssen, um die langfristige finanzielle Handlungsfähigkeit der Ortsgemeinde sicherzustellen. Für die steigenden Belastungen in diesem Zusammenhang bitten um Ihr Verständnis und gehen im persönlichen Gespräch gerne auf Ihre Fragen und Anregungen ein.